Viele für den Versicherten wichtige Informationen über seine Gesundheit sind derzeit nur in den Datenspeichern der einzelnen Arztpraxen und Leistungserbringer verfügbar. Geht der Versicherte zu einem anderen Arzt, liegen diese Informationen über ihn nicht vor und Untersuchungen müssten gegebenenfalls wiederholt werden.

Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet Ihnen die BKK B. Braun Aesculap eine elektronische Patientenakte (ePA) an. Alle Versicherten können auf freiwilliger Basis die ePA nutzen. Die ePA begleitet Sie in allen Lebensphasen und bietet zu jeder Zeit Zugriff auf Ihre Informationen – wenn Sie es wünschen ein Leben lang. Ziel ist es, alle Informationen zentral in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen, um so die Behandlung von Patienten zu optimieren und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Wichtige Änderungen zur ePA-Version 2.6

Regelmäßige Identitätsprüfung beim Einloggen in die ePA

Mit der Einführung der GesundheitsID zum 15.12.2023 müssen alle Versicherten die bereits eine App nutzen, alle 6 Monate eine Bestätigung Ihrer Identität durchführen.

Identifikationsprozess mit Personalausweis und PIN

Am Einfachsten geht das mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweis und der dazugehörigen PIN. Sollten Sie noch keine PIN für Ihren Personalausweis besitzen, können Sie Ihren Online-Personalausweis bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune (z.B. Bürgerbüro) kostenfrei aktivieren lassen. 

Neben der Ausweisfunktion stehen Ihnen noch weitere Anmeldeverfahren zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem FAQ.

Die elektronische Patientenakte kurz erklärt

Welchen Daten können in der ePA gespeichert werden?

Sobald Sie Ihrem Arzt / Leistungserbringer die Erlaubnis erteilt haben, können folgende Unterlagen in der ePA eingesehen und gespeichert werden:

  • Notfallinformationen
  • persönliche Erklärungen, z. B. Patientenverfügung
  • Diagnosen
  • Befunde
  • Medikationspläne
  • Arztbriefe
  • Therapiemaßnahmen
  • Zahnbonusheft
  • Impfpass
  • Mutterpass
  • Untersuchungsheft für Kinder

Der Datenschutz hat oberste Priorität

Die ePA erfüllt hohe Datenschutzvorgaben und Ihre Daten werden durch spezielle Sicherheits- und Authentisierungsverfahren geschützt. Sie alleine entscheiden, wer auf Ihre Daten zugreifen bzw. welcher behandelnde Arzt/Leistungserbringer Unterlagen auf Ihre ePA speichern darf. Sie können für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt/Leistungserbringer es sehen kann. Auch haben Sie selbst über unsere ePA-App Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte und können diese selbst administrieren und Dokumente speichern.

Per App auf die persönliche ePA zugreifen

Im Google Play Store und im Apple App Store steht Ihnen die ePA-App Ihrer BKK B. Braun Aesculap zur Verfügung. Diese ermöglicht Ihnen den Zugang zur Ihrer elektronischen Patientenakte. Nachdem Sie sich die App heruntergeladen haben, können Sie direkt mit der Registrierung beginnen. Sie werden Schritt für Schritt angeleitet.

Elektronische Patientenakte als App herunterladen

Elektronische Patientenakte als App herunterladen

Ausblick: "ePA für Alle" ab 2025

Nach derzeitigen Plänen des Gesundheitsministeriums soll die elektronische Patientenakte Ende 2024 aufgrund der vielen Vorteile für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer dann nicht widerspricht, ist automatisch dabei (Opt-Out-Verfahren). 

Aktuell ist die elektronische Patientenakte freiwillig. Das bedeutet, dass diese nur angelegt wird, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen und bei uns beantragen. 

Nähere Informationen zu den Plänen der Bundesregierung finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de.

 

Sie haben Fragen zur ePA? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter 0800-2272830

Einverständniserklärung & Datenschutzhinweis

Ihre Angaben werden vertraulich handelt und unterliegen dem Datenschutz. Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Diese Angaben sind zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse erforderlich; sie werden auf Grund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches erhoben und auf Datenträgern gespeichert. Für weitere Informationen sehen Sie bitte unsere Informationen zum Datenschutz ein.

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