Viele für den Versicherten wichtige Informationen über seine Gesundheit sind derzeit nur in den Datenspeichern der einzelnen Arztpraxen und Leistungserbringer verfügbar. Geht der Versicherte zu einem anderen Arzt, liegen diese Informationen über ihn nicht vor und Untersuchungen müssten gegebenenfalls wiederholt werden.

Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet die BKK B. Braun Aesculap allen Versicherten eine kostenfreie elektronische Patientenakte (ePA) an. Diese kann auf freiwilliger Basis genutzt werden.

Die ePA begleitet Sie in allen Lebensphasen und bietet zu jeder Zeit Zugriff auf Ihre Informationen – wenn Sie es wünschen, ein Leben lang. Ziel ist es, alle Informationen zentral in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen, um so die Behandlung von Patienten zu optimieren und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Die Entwicklung der ePA erfolgt strikt nach den Vorgaben der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen und Gesundheitskarten mBH) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Vorgabe dieser Gesellschaften verpflichtet uns vor der erstmaligen Nutzung die ePA für Sie freizuschalten. Dafür benötigen Sie einen entsprechenden Aktivierungscode oder PIN. Grund dafür ist eine erforderliche Identitätsprüfung anhand Ihres Personalausweises und Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Identitätsprüfung erfolgt im Registrierungsprozess durch die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder auf Wunsch in einer Postfiliale.

Aktuelle Informationen zu Updates und Hinweise zur Nutzung der ePA-APP finden Sie hier.

Die elektronische Patientenakte kurz erklärt

Welche Daten können in der ePA gespeichert werden?

An Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringende können grundsätzlich alle im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Versorgung erhobenen Informationen und Daten speichern, sofern Sie dies wünschen. Das können z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen sein, Arztbriefe, Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sein.

Sie selbst können auch persönliche Gesundheitsdaten speichern, wie beispielsweise eigenständig geführte Diabetes-Tagebücher oder digitalisierte Befunde aus früheren Behandlungen, die Ihnen Ihre Ärztinnen und Ärzte bereitgestellt haben oder aber auch eigene Aufzeichnungen. Diese Daten sind dabei als PDF/A-Dokumente in der ePA zu speichern.

Wenn Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), also eine Gesundheits- oder Medizin-App nutzen, können Sie auch diese Daten in der ePA speichern lassen, sofern Sie das möchten und die DiGA die Datenspeicherung in der ePA unterstützt.

Eine genaue Aufstellung, was und unter welchen Voraussetzungen Leistungserbringende in Ihrer ePA speichern dürfen, finden Sie hier.

Per App auf die persönliche ePA zugreifen

Im Google Play Store und im Apple App Store steht Ihnen die ePA-App Ihrer BKK B. Braun Aesculap zur Verfügung. Diese ermöglicht Ihnen den Zugang zur Ihrer elektronischen Patientenakte. Nachdem Sie sich die App heruntergeladen haben, können Sie direkt mit der Registrierung beginnen. Sie werden Schritt für Schritt angeleitet. Lesen Sie mehr unter der Rubrik "Registrieren und Indentifikation".

Elektronische Patientenakte als App herunterladen

Video-Tutorial

Ausführliche Registrierungsanleitung

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung registrieren Sie sich in Ihrer Gesundheits-App (ePA).

ePA selbst verwalten und einsehen

Wenn Sie eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, ist vorab eine sichere Identifikation Ihrer Person notwendig, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Am Einfachsten geht das mit der Online-Funktion Ihres Personalausweis und der dazugehörigen PIN. Sollten Sie noch keine PIN für Ihren Personalausweis besitzen, können Sie Ihren Online-Personalausweis bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune (z. B. Bürgerbüro) kostenfrei aktivieren lassen. 

Sie können eine der folgenden Aktivierungsmöglichkeiten nutzen:

  • eID (= Personalausweis mit PIN)
    Sollte die Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert sein, oder die PIN nicht mehr vorliegen, können Sie beides schnell und kostenfrei im Bürgerbüro Ihrer zuständigen Kommune erledigen. 
  • Aktivierungscode in der BKK-Geschäftsstelle
    Unsere BKK-Kundenberater überprüfen Ihre Identität mittels Personalausweis und stellen sicher, dass Sie die richtige Gesundheitskarte (eGK) besitzen. Nur so kann ein möglicher Missbrauch Ihrer sensiblen Daten vermieden werden. Der Aktivierungscode wird Ihnen direkt während des Identifikationsverfahrens ausgehändigt. Post- oder E-Mail-Versand sind nicht möglich.
  • Postident-Verfahren
    Hierbei haben Sie die Möglichkeit, ganz bequem von zu Hause die erforderliche Identifizierung vorzubereiten. Dafür nutzen wir die bewährten Verfahren unseres Partners der Deutschen Post. Sie können im Anschluss eine der 26.000 Postfilialen aufsuchen, um eine Identifikation durchführen zu lassen. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie während des Registrierungsprozesses in der App.

Regelmäßige Identitätsprüfung beim Einloggen in die ePA

Mit der Einführung der GesundheitsID zum 15.12.2023 müssen alle Versicherten die bereits eine App nutzen, alle 6 Monate eine Bestätigung Ihrer Identität durchführen.

Der Datenschutz hat oberste Priorität

Die ePA erfüllt hohe Datenschutzvorgaben und Ihre Daten werden durch spezielle Sicherheits- und Authentisierungsverfahren geschützt. Sie alleine entscheiden, wer auf Ihre Daten zugreifen bzw. welcher behandelnde Arzt/Leistungserbringer Unterlagen auf Ihre ePA speichern darf. Sie können für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt/Leistungserbringer es sehen kann. Auch haben Sie selbst über unsere ePA-App Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte und können diese selbst administrieren und Dokumente speichern.

Alle Informationen zum Datenschutz der ePA erhalten Sie hier

Ausblick: "ePA für Alle" ab 2025

Nach derzeitigen Plänen des Gesundheitsministeriums soll die elektronische Patientenakte ab dem Jahr 2025 aufgrund der vielen Vorteile für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer dann nicht widerspricht, ist automatisch dabei (Opt-Out-Verfahren). 

Aktuell ist die elektronische Patientenakte freiwillig. Das bedeutet, dass diese nur angelegt wird, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen und bei uns beantragen. 

Nähere Informationen zum Thema "ePA für Alle" erfahren Sie hier.

Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Grundsätzlich empfehlen wir, dass Sie sich über den Nutzen einer elektronischen Patientenakte informieren bevor Sie vielleicht voreilig widersprechen.

Ausführliche Informationen zum Widerspruch erhalten sie hier.

Sie möchten widersprechen?

Bitte nutzen Sie für Ihren Widerspruch unser spezielles Formular, welches Sie über folgenden Button erreichen:

Widerspruch zur ePA

Sie haben Fragen zur ePA? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter 0800-2272830

Einverständniserklärung & Datenschutzhinweis

Ihre Angaben werden vertraulich handelt und unterliegen dem Datenschutz. Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Diese Angaben sind zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse erforderlich; sie werden auf Grund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches erhoben und auf Datenträgern gespeichert. Für weitere Informationen sehen Sie bitte unsere Informationen zum Datenschutz ein.

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