Viele für den Versicherten wichtige Informationen über seine Gesundheit sind derzeit nur in den Datenspeichern der einzelnen Arztpraxen und Leistungserbringer verfügbar. Geht der Versicherte zu einem anderen Arzt, liegen diese Informationen über ihn nicht vor und Untersuchungen müssten gegebenenfalls wiederholt werden.
Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet Ihnen die BKK B. Braun Aesculap eine elektronische Patientenakte (ePA) an. Alle Versicherten können auf freiwilliger Basis die ePA nutzen und diese soll lebenslang zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, alle Informationen zentral in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen, um so die Behandlung von Patienten zu optimieren und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Widerspruch zum geplanten ePA-Opt-Out-Verfahren
Nach derzeitigen Plänen des Gesundheitsministeriums soll die elektronische Patientenakte Ende 2024 aufgrund der vielen Vorteile für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer dann nicht widerspricht, ist automatisch dabei (Opt-Out-Verfahren). Uns sind heute die technischen Verfahren und Verantwortlichkeiten für die automatische Anlage der neuen ePA-Verfahren ab 2024/2025 noch nicht bekannt. Somit wissen wir heute auch noch nicht, ob die Krankenkasse oder ggf. auch der Hausarzt Ihr Ansprechpartner für den Widerspruch sein wird. Daher ist es uns auch derzeit nicht möglich, Widersprüche zu geplanten und noch nicht gesetzlich definierten Vorhaben zu bearbeiten.
Aktuell ist die elektronische Patientenakte freiwillig. Das bedeutet, dass diese nur angelegt wird, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen und bei uns beantragen. Ein Widerspruch ist daher derzeit nicht nötig und auch nicht möglich.
Sollten wir genaueres zum geplanten Opt-Out-Verfahren und dem damit verbundenen Widerspruch wissen, werden wir Sie hier informieren. Nähere Informationen zu den Plänen der Bundesregierung finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de.
Der Datenschutz hat oberste Priorität
Die ePA erfüllt hohe Datenschutzvorgaben und Ihre Daten werden durch spezielle Sicherheits- und Authentisierungsverfahren geschützt. Sie alleine entscheiden, wer auf Ihre Daten zugreifen bzw. welcher behandelnde Arzt/Leistungserbringer Unterlagen auf Ihre ePA speichern darf. Sie können für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt/Leistungserbringer es sehen kann. Auch haben Sie selbst über unsere ePA-App Zugriff auf Ihre Patientenakte und können diese selbst administrieren und Dokumente speichern.
Welchen Daten können in der ePA gespeichert werden?
Sobald Sie Ihrem Arzt die Erlaubnis erteilt haben, kann er folgende Unterlagen in der ePA einsehen und speichern:
- Notfallinformationen
- persönliche Erklärungen, z. B. Patientenverfügung
- Diagnosen
- Befunde
- Medikationspläne
- Patientenbriefe
- Therapiemaßnahmen
- Zahnbonusheft
- Impfpass
- Mutterpass (für 2022 in Planung)
- Untersuchungsheft für Kinder (für 2022 in Planung)
Die elektronische Patientenakte kurz erklärt
Per App auf die persönliche ePA zugreifen

Im Google Play Store und im Apple App Store steht Ihnen die ePA-App Ihrer BKK B. Braun Aesculap zur Verfügung. Diese ermöglicht Ihnen den Zugang zur Ihrer elektronischen Patientenakte. Nachdem Sie sich die App heruntergeladen haben, können Sie direkt mit der Registrierung beginnen. Sie werden Schritt für Schritt angeleitet.
Auf welchen Endgeräten kann die ePA-App genutzt werden?
- iPhone mit iOS 13 oder höher (keine iMac-/iPad-Unterstützung)
- Smartphone mit Android-Version 10 oder höher (ebenfalls keine Tablets)
Elektronische Patientenakte als App herunterladen
Aktivierung Ihrer persönlichen Patientenakte
Wenn Sie eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, ist vorab eine sichere Identifikation Ihrer Person notwendig, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.
Sie können die folgende Aktivierungsmöglichkeit nutzen:
- Aktivierungscode in der BKK-Geschäftsstelle
Unsere BKK-Kundenberater überprüfen Ihre Identität mittels Personalausweis und stellen sicher, dass Sie die richtige Gesundheitskarte (eGK) besitzen. Nur so kann ein möglicher Missbrauch mit Ihren sensiblen Daten vermieden werden. Der Aktivierungscode wird Ihnen direkt während des Identifikationsverfahrens ausgehändigt. Post- oder E-Mail-Versand sind nicht möglich. - Postident-Verfahren
Hierbei haben Sie die Möglichkeit, ganz bequem von zu Hause die erforderliche Identifizierung vorzubereiten. Dafür nutzen wir die bewährten Verfahren unseres Partners der Deutschen Post. Sie können im Anschluss eine der 26.000 Postfilialen aufsuchen, um eine Identifikation durchführen zu lassen. Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie während des Registrierungsprozesses in der App.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.








Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
