Als Versicherter der BKK B. Braun Aesculap können Sie Ihren Ehepartner (bzw. Lebenspartner nach dem LPartG) und Ihre Kinder kostenlos bei uns versichern, wenn sie:

  • in Deutschland wohnen
  • keinen eigenen Versicherungsschutz haben und das eigene Einkommen in 2024 unter 505 Euro liegt.

Bei Kindern ist das Alter entscheidend – sie sind kostenfrei mitversichert.

  • bis zum 18. Lebensjahr
  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden
  • über das 25. Lebensjahr hinaus um den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen bzw. verzögert wurde

Über Sonderregelungen bei behinderten Kindern, bei Stief- und Pflegekindern oder Enkelkindern informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.

Familienversicherung auch beim Minijob

Generell beträgt die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, das sind im Jahr 2024 505 Euro. Zu den Einnahmen zählen zum Beispiel solche aus selbstständiger Tätigkeit, auch Renten, Zinsen, Dividenden, Miet- und Pachteinnahmen. Wird von Angehörigen zu diesen Einnahmen oder alleine Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) erzielt, ist eine monatliche Grenze von 538 Euro maßgebend. Dieser Grenzbetrag ist dynamisch, weil er an den gesetzlichen Mindestlohn (zurzeit 12,41 Euro/Stunde) gekoppelt ist.
Die Beurteilung, ob ein Minijob und damit auch die beitragsfreie Familienversicherung vorliegt, erfolgt zum Beispiel bei Aufnahme der Beschäftigung als Prognose für die nächsten zwölf Monate. Grundsätzlich darf eine Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro (538 Euro x 12) nicht überschritten werden. 

Ausnahmen sind möglich bei einem gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten der monatlichen Grenze von 538 Euro. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten anzusehen, unvorhersehbar ist beispielsweise die Mehrarbeit wegen einer Krankheitsvertretung. Im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens ist die zusätzliche Zahlung eines Arbeitsentgelts unschädlich, solange das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt in diesem Kalendermonat das Doppelte der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (1.076 Euro) nicht überschreitet. Bei einem zweimaligen unvorhersehbaren Überschreiten ist somit maximal ein Jahresverdienst möglich, der dem 14-fachen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (7.532 Euro) entspricht.

Antrag auf Familienversicherung

In unserem Downloadcenter können Sie den Antrag auf Familienversicherung ausdrucken. Bitte tragen Sie Ihre Familienmitglieder, die beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden sollen, ein und senden uns den Antrag unterschrieben zu. Legen Sie bei Heirat oder Geburt eines Kindes die Kopien der entsprechenden Urkunden bei.

Was geschieht nach der Familienversicherung?

Bei Erreichen der Altersgrenze eines Kindes oder Ehescheidung endet die Familienversicherung. In diesem Fall kann sich der bisher familienversicherte Angehörige innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig selbst versichern. Zu günstigen Bedingungen kann der umfassende Versicherungsschutz bei uns fortgesetzt werden.

Wer bisher familienversichert war und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann sofort nach dem Ende der Familienversicherung Mitglied der BKK B. Braun Aesculap werden. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Betrieb Sie Ihre Beschäftigung beginnen. Ihr Versicherungsschutz bei uns kann „nahtlos“ fortgeführt werden.

Bitte senden Sie uns hierfür den untenstehenden Aufnahmeantrag zu. Wir erledigen alles Weitere für Sie.

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Manuela Grebe

Versicherung

05661 9003-772

manuela.grebe@bkk-bba.de

Sandra Keßler

Versicherung

05661 9003-773

sandra.kessler@bkk-bba.de

Tanja Merk

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tanja.merk@bkk-bba.de

Sabrina Schlegel

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07461 7036-174

sabrina.schlegel@bkk-bba.de

Franziska Taubert

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05661 9003-775

franziska.taubert@bkk-bba.de

Sabrina Wenzler

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sabrina.wenzler@bkk-bba.de

Birgit Körber

Teamleiterin Versicherung, Bereichsleiterin Versicherung/ Finanzen

05661 9003-770

birgit.koerber@bkk-bba.de