Entscheiden Sie nicht nur, an welcher Universität oder Fachhochschule Sie Ihr Studium absolvieren, sondern prüfen Sie auch das Angebot Ihrer künftigen Krankenkasse.

Wir bieten Ihnen günstige Konditionen für Studenten und wichtige Informationen zum Planen Ihrer Zukunft.

Kostenfreie Familienversicherung

Studentinnen und Studenten können sich unter folgenden Voraussetzungen kostenfrei über die Familienversicherung versichern, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

  • Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn ein Elternteil Mitglied der BKK B. Braun Aesculap ist. Diese Altersgrenze verlängert sich um die Zeit von Wehr- oder Zivildienst.
  • Zeitlich unbegrenzt, wenn Sie als Ehepartner*in eines BKK B. Braun Aesculap-Mitgliedes versichert sind.

Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und bisher bei Ihren Eltern mitversichert waren, können Sie sich selbstverständlich weiterhin über die preisgünstige Krankenversicherung für Studenten bei uns versichern.

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge ist der BAföG-Satz von monatlich 855 Euro (Berechnung: BAföG-Satz x Beitragssatz von 11,97 %). Generell gilt die Versicherungspflicht als Student längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach können Sie sich selbstverständlich freiwillig bei uns weiter versichern.

Der Beitrag der KVdS beträgt

Angaben ohne Gewähr
Beitrag der KVdS Betrag
monatliche Krankenversicherung 102,34 Euro
monatliche Pflegeversicherung 29,07 Euro (3,4 %) bzw. 34,20 Euro (4,0 % für Studenten ab dem 23. Lebensjahr ohne Kind)

Unser BKK-Tipp


BAföG- Empfänger können einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Arbeiten während des Studiums

Für Ihre entgeltlichen Tätigkeiten brauchen Sie nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an, sofern die Beschäftigung:

  • auf höchstens zwei Monate befristet ist
  • nicht mehr als 20 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt
  • ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt ist

Hinweis

Sollte es sich bei der Tätigkeit um einen sogenannten Minijob (Verdienst bis maximal 520 Euro brutto monatlich) oder eine kurzfristige Beschäftigung (Befristung auf höchstens 2 Monate bezogen auf ein Kalenderjahr) handeln, besteht keine Sozialversicherungspflicht aufgrund der Tätigkeit.

Top-Leistungen Ihrer BKK B. Braun Aesculap zum günstigen Preis

Sie können selbstverständlich auch nach Beendigung Ihres Studiums bei uns versichert bleiben – und weiterhin von unserem umfangreichen Service- und Leistungsangebot profitieren.

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Manuela Grebe

Versicherung

05661 9003-772

manuela.grebe@bkk-bba.de

Sandra Keßler

Versicherung

05661 9003-773

sandra.kessler@bkk-bba.de

Tanja Merk

Versicherung

05661 9003-774

tanja.merk@bkk-bba.de

Sabrina Schlegel

Versicherung

07461 7036-174

sabrina.schlegel@bkk-bba.de

Franziska Taubert

Versicherung

05661 9003-775

franziska.taubert@bkk-bba.de

Sabrina Wenzler

Versicherung

07461 7036-175

sabrina.wenzler@bkk-bba.de

Birgit Körber

Teamleiterin Versicherung, Bereichsleiterin Versicherung/ Finanzen

05661 9003-770

birgit.koerber@bkk-bba.de