Eine Schwangerschaft ist sicherlich eine aufregende Zeit im Leben der werdenden Eltern. Man freut sich auf den Nachwuchs und stellt sich viele Fragen, was wohl auf einen zukommt? Gleichzeitig ist man besorgt, ob das Kind gesund zur Welt kommt und möchte wissen, was man dafür tun kann. Sicherlich sind auch einige formellen Dinge zu erledigen.

Gerne möchten wir Sie hier umfassend informieren und Sie mit unserem zusätzlichen Service- und Zusatzleistungen unterstützen.

Schwangerschaft und Geburt

Hier erfahren Sie alles rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt.

Schwangerschaft und Entbindung

Während Ihrer Schwangerschaft können Sie mehrere Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, um mögliche Risiken und evtl. Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind.

Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten der ärztlichen Betreuung vor, bei und nach der Geburt sowie für die notwendige Krankenhausbehandlung. Außerdem tragen wir die Kosten für eine Hebamme, für Medikamente und für Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung. Hierfür brauchen Sie keine Zuzahlung leisten.

Künstliche Befruchtung

Zur Wiederherstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie bei der künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Methoden, die zu unserem Leistungskatalog gehören. In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne hierüber.

Zusatzleistung

Versicherte, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach den Regelungen des § 27a SGB V haben, erhalten bei Durchführung einer in der aktuell gültigen Richtlinie über künstliche Befruchtung genannten Behandlungsmethoden, zusätzlich zu dem im Behandlungsplan genehmigten Kosten, einen Zuschuss je durchgeführten Behandlungsversuch. Der Zuschuss beträgt 300 Euro, jedoch nicht mehr als die dem Versicherten tatsächlich entstandenen Kosten.

Empfängnisregelung/Empfängnisverhütung

Wir übernehmen die Kosten der ärztlichen Beratung, die damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungen sowie die Verordnung empfängnisregelnder Mittel. Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln. Außerdem bezahlen wir eine Sterilisation, wenn sie wegen Krankheit erforderlich ist.

Schwangerschaftsabbruch

Im Zusammenhang mit einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch bezahlen wir u. a. ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch einer Schwangerschaft, über erforderliche ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen sowie über notwendige Medikamente und Krankenhausaufenthalte.

Nicht rechtswidrig bedeutet, dass unter der Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach Meinung eines Arztes eine Gefahr für das Leben oder die körperliche/seelische Gesundheit der Schwangeren droht.

Mutterschaftsgeld

Jede Frau, die zu Beginn der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor der Entbindung) bei uns mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist, erhält von uns Mutterschaftsgeld. Mehr dazu erfahren Sie unter „Mutterschaft“.

Elternzeit

Sind Mutter und/oder Vater erwerbstätig, möchten aber ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen, dann haben sie Anspruch auf Elternzeit. Die Eltern können entscheiden, ob sie beide gleichzeitig oder abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen wollen.

Elterngeld

Das Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es gibt keine Einkommensgrenzen, so dass alle Eltern Elterngeld bekommen. Ausführliche Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngelds erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Antragstelle. Unter www.familien-wegweiser.de kann man diese erfragen oder sich vorab informieren.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Simon Becker

Versichertenservice

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Jacqueline Lehmann

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Andreas Miekeley

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Sascha Milic

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Manuela Wacker

Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

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manuela.wacker@bkk-bba.de

BKK Kinderwunsch

Ihre BKK B. Braun Aesculap unterstützt Sie bei der Familienplanung.

Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: ein eigenes Kind. Mit BKK Kinderwunsch unterstützt Sie die BKK B. Braun Aesculap mit Leistungen, die weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

Der perfekte Zeitpunkt

Knapp 25 Prozent der Frauen und Männer in Deutschland zwischen 20 und 50 Jahren sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert: 1970 waren nur 10 Prozent der Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes über 30 Jahre alt, 1990 waren es bereits 25 Prozent. Die Tendenz ist weiterhin steigend: 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt.

Jedoch geht die Fruchtbarkeit – egal, ob bei Mann oder Frau – mit zunehmendem Alter kontinuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Gleichzeitig nimmt die Frage, wann der perfekte Zeitpunkt für die Familienplanung ist, heute wesentlich mehr Raum ein als früher. Hinzu kommen Belastungen aus der Umwelt sowie berufliche Stressfaktoren, die die Kinderlosigkeit mit verursachen können. Der unerfüllte Kinderwunsch kann eine große psychische Belastung darstellen und auch innerhalb der Partnerschaft zu Problemen führen.

BKK Kinderwunsch unterstützt Sie

Die Betriebskrankenkassen haben den Wandel in der Familienplanung erkannt und zusammen mit dem Berufsverband der Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e. V.) den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ für BKK-Versicherte geschlossen. Damit erhalten Versicherte, über die Regelversorgung hinaus, extra Zuschüsse für die künstliche Befruchtung. Das Angebot ist deutschlandweit bei teilnehmenden Kinderwunschzentren verfügbar. Teilnehmen können bei der BKK B. Braun Aesculap versicherte Frauen ab dem 25. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahrs.

BKK Kinderwunsch bietet Ihnen exklusive Zusatzleistungen

Es klappt nicht – der Wunsch nach einem Kind lässt sich manchmal nicht so einfach umsetzen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Glücklicherweise kann die fortschrittliche Medizin heutzutage bei der Familienplanung helfen.

  • Sie erhalten nach erfolgtem Transfer zweimal einen Zuschuss von 350 Euro bei einem Kryozyklus und zweimal 250 Euro bei einer Blastozystenkultur .
  • Die BKK BBA beteiligt sich an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch.
  • Weiter wird Ihnen ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) ermöglicht.
  • Es werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft zu verringern. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind.
  • Außerdem bekommen Frauen zwischen 40 und 42 Jahren (ein Tag vor dem 42. Geburtstag) einen Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung.

Eine Übersicht der teilnehmenden Kinderwunschzentren und weitere Informationen zu BKK Kinderwunsch erhalten Sie hier. 

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BabyCare-Programm

Sie sind schwanger und dies vielleicht sogar zum ersten Mal? Sie möchten von Anfang an dafür Sorge tragen, dass Ihre Schwangerschaft gut verläuft, dass Sie und Ihr Baby fit und gesund bleiben? Dann lassen Sie sich von BabyCare sicher durch die Schwangerschaft begleiten.

Das Programm

Mit BabyCare bieten wir Ihnen ein umfangreiches Vorsorge- und Begleitprogramm für Schwangere. Das Programm trägt dazu bei, dass Ihre Schwangerschaft möglichst frei von gesundheitlichen Komplikationen verläuft. Es umfasst ein ausführliches Begleitbuch sowie eine fundierte Analyse Ihrer persönlichen Lebenssituation mit konkreten Empfehlungen. Ziel ist es, mögliche Schwangerschaftsrisiken aufzuzeigen, damit Sie diese selbst verringern und bestenfalls ganz vermeiden können.

Studien belegen: BabyCare-Teilnehmerinnen haben eine bis zu 30 % geringere Frühgeburtenrate!

Wie können Sie an diesem Programm teilnehmen?

Als weitere Extraleistung können Sie Ihr kostenloses BabyCare-Programm bei uns anfordern oder direkt unter www.baby-care.de bestellen. BabyCare ist auch in vielen Frauenarztpraxen erhältlich. Sie können es dort beziehen und uns Ihre Quittung zur Erstattung einreichen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne, spannende und vor allem gesunde Schwangerschaft!

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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„Gesund schwanger“ – unser Extra für werdende Mütter

Mit unserem speziellen Versorgungsprogramm „Gesund schwanger“ bieten wir Schwangeren zusätzliche Beratungs- und Untersuchungsleistungen an, um das Risiko einer Frühgeburt zu verringern. Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit Frauenärzten und Ärzteverbänden entwickelt und kann die Zahl der problematischen Frühgeburten nahezu halbieren.

Senkung der Frühgeburtenrate

Immer noch kommen jedes Jahr rund 10 % aller Babys vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt. Diese Frühgeburten haben heute gute Überlebens- und Entwicklungschancen, dennoch stellen sie eine gravierende Belastung für Mutter, Kind und die ganze Familie dar. Deshalb haben wir mit „Gesund schwanger“ die Regelversorgung, also das Standardangebot der Frauenärzte gezielt ergänzt. Die sinnvollen medizinischen Extras des Programms bieten Ihnen und Ihrem Kind ein Höchstmaß an Vorsorge und Sicherheit.

Ihre Vorteile

Als Teilnehmerin nimmt sich Ihr Frauenarzt von Beginn an besonders viel Zeit. Zum Beispiel für ein mindestens 45 Minuten dauerndes Gespräch, in dem alle individuellen Risikofaktoren systematisch erfasst werden. Auf dieser Grundlage kann Sie Ihr Arzt gezielt darüber beraten, wie eventuell vorhandene Risiken verringert werden können.

Darüber hinaus stehen Ihnen diese zusätzlichen Leistungen zur Verfügung:

  • Ihr Frauenarzt schätzt Ihr individuelles Risiko einer Frühgeburt anhand eines Fragebogens ein und berät Sie ausführlich zu Ihren persönlichen Risikofaktoren.
  • In der Frühschwangerschaft (vor Beginn der 9. Woche) kann mithilfe einer vaginalen Ultraschalluntersuchung eine intakte Schwangerschaft bestätigt bzw. eine mögliche Komplikation frühzeitig erkannt werden.
  • Mit zusätzlichen Laboruntersuchungen kann Ihr Frauenarzt zwischen der 16. und 24. Schwangerschaftswoche unbemerkte Infektionen, die eine Frühgeburt auslösen können, feststellen.

So können Sie teilnehmen

Sprechen Sie einfach Ihren Frauenarzt an, ob er das Vorsorgeprogramm „Gesund schwanger“ anbietet. Sie können das Angebot dann ohne große Formalitäten nutzen: Ihr Frauenarzt selbst informiert Sie und nimmt Sie in das Programm auf. Für Sie als BKK B. Braun Aesculap-Versicherte ist die Teilnahme natürlich freiwillig und kostenlos.

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Hebammenhilfe

Eine Hebamme kann Sie in Ihrer gesamten Schwangerschaft begleiten. Für viele werdende Mütter ist sie vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit die Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um die Schwangerschaft, der Geburt und die Zeit danach.

Beratung und Information

Zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft können Sie mit einer Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten und sie um Rat fragen. Sie wird Sie zu allen Fragen der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach beraten.

Schwangerenvorsorge

Hebammen führen auch Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen durch. Diese Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert, z. B. Fragen zu Befindlichkeit, allgemeine Beratung, Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes sowie Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes.

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen

Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen hilft Ihnen Ihre Hebamme auch bei Ihnen zu Hause. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z. B. Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für die Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen (Gestose) betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt.

Geburtsvorbereitung

Zur Vorbereitung auf die Geburt können Sie zwischen verschiedenen Kursformen wählen, allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner. In diesen Kursen können Sie sich über körperliche und psychische Veränderungen während der Schwangerschaft informieren und sich auf die Geburt und die Zeit danach vorbereiten. Sie lernen Atem- und Entspannungsübungen zur Geburtserleichterung. Körperübungen stärken die Körperwahrnehmung und Ihre Mobilität. Gespräche rund um die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett gehören zu den Kursinhalten. Melden Sie sich frühzeitig (ca. 20. Woche) zu einem Kurs an und informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Umgebung. Der Geburtsvorbereitungskurs ist für die Schwangere kostenfrei, da die Gebühren direkt mit uns abgerechnet werden.

Zusatzleistung

Die Kursgebühr für den teilnehmenden Vater am Geburtsvorbereitungskurs ist normalerweise privat zu zahlen. Als besondere Leistung unterstützt Sie jedoch Ihre BKK B. Braun Aesculap mit einem Zuschuss bis zu 65 Euro.

Geburt

Hebammen begleiten die Geburten im Krankenhaus, im Geburtshaus und zu Hause. Manche Kliniken bieten die Möglichkeit der Begleitung durch eine Beleghebamme Ihrer Wahl an. Bei einer ambulanten Geburt können Sie wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause gehen. Die Hebamme betreut sie dann dort weiter. Sollte dies für Sie in Frage kommen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei einer Hebamme.

Wochenbett

Die Hebamme steht Ihnen in den ersten Wochen während der großen körperlichen und seelischen Veränderungen zur Seite. Sie spricht mit Ihnen über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit dem Kind. In den ersten Tagen dreht sich die Aufmerksamkeit vor allem um medizinische Themen. Die Hebamme beobachtet die Rückbildungs- und Abheilungsvorgänge, unterstützt das Stillen und gibt Hilfestellung bei Schwierigkeiten.

Beim Neugeborenen interessiert sie das Verhalten und die körperlichen Vorgänge, die Abheilung des Nabels und insbesondere auch die Entwicklung einer evtl. Neugeborenengelbsucht. Sie informiert über eine Screeninguntersuchung und nimmt eventuell Blut aus der Ferse des Neugeborenen am 3. Lebenstag zur Feststellung einer eventuellen Stoffwechselstörung. Sie leitet die Eltern in praktischer Babypflege an, erklärt die Prophylaxen und Vorsorgeuntersuchungen, informiert bei Bedarf über die Flaschenernährung und berät über die Verhütung nach der Geburt.

Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind 8 Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 Mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können Sie anschließend noch achtmal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich. 
Hebammen bieten außerdem Kurse in Rückbildungsgymnastik an.

Betreuung in besonderen Lebenssituationen

Vielleicht befinden Sie sich in einer Krise vor oder auch nach der Geburt. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Hebamme anzusprechen. Sie unterstützt Sie und nennt Ihnen bei Bedarf Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychologen, an die Sie sich wenden können. Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach der Geburt stirbt, brauchen Eltern besondere Beratung und Begleitung. Hebammenhilfe steht Ihnen auch zu, wenn es zu einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch kommt. In diesem Fall kann es hilfreich sein, schon vor dem Eingriff eine Hebamme kennenzulernen, um zu besprechen, was auf Sie zukommen kann.

BKK HebammenFinder

Neben der ärztlichen Versorgung ist eine Hebamme schon während der Schwangerschaft eine wichtige Bezugsperson für werdende Mütter und Väter. Sie steht Ihnen in der Vorbereitung auf die Geburt, während dessen und nach der Geburt mit Rat und Tat zur Seite.

Der BKK HebammenFinder unterstützt Sie dabei, eine Hebamme nach Ihren Wünschen zu finden!

Sie können nach Hebammen in einer bestimmten Region suchen und nach bestimmten Leistungsbereichen, wie Hausgeburt, Beleggeburt, Geburtshausgeburt, Wochenbettbetreuung und Kursen, selektieren. Die hierzu verwendeten Datenbasis stammen vom Deutschen Hebammenverband e. V., Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. und vom GKV-Spitzenverband.

Zum BKK HebammenFinder

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Kinderheldin - Digitale Hebammenberatung während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensmonaten

Wir bieten unseren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rundum Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und den ersten Lebensmonaten des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit an verschiedenen Online-Kursen (u.a. Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse in Kleingruppen, Babyschlaf-Coaching, Erste-Hilfe-Kurse, Tragekurse) teilzunehmen. 

Mit diesem kostenlosen Angebot möchten wir junge Familien unterstützen und ihnen ein Stück Sicherheit in der aufregenden Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt und während der ersten Monate mit Nachwuchs geben.

Unkompliziert, direkt, flexibel

  • Kostenlos für die Dauer von 6 Monaten nach Registrierung
  • Online, per Chat, Videocall oder Telefon
  • Ortsunabhängig
  • Ohne Terminabsprache Täglich von 7 Uhr bis 22 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen

Verlässliche Expertenmeinung

Sie erhalten schnell eine medizinisch fundierte Expertenmeinung, sei es zu

  • Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Kind
  • Stillen und Beikost
  • Windelpo, Babykolik oder Blähbauch
  • Akuten oder allgemeinen Fragen 

Ergänzt bestehendes Angebot

Der persönliche Kontakt zu einer Geburtshelferin, einem Entbindungshelfer oder den Ärzten kann und soll durch Kinderheldin nicht ersetzt werden. Bei Bedarf kann die bereits bestehende Versorgung jedoch mühelos durch die digitale Beratung ergänzt werden.

Jetzt teilnehmen, so einfach geht’s:

Schritt 1: Gutscheincode bei uns anfordern schicken Sie uns eine E-Mail

Schritt 2: Code unter www.kinderheldin.de/bkk eingeben und registrieren

Schritt 3: Nach erfolgter Registrierung einfach Telefonat oder Chat auswählen und direkt mit einer Hebamme austauschen. Es muss keine zusätzliche App oder Anwendung heruntergeladen werden.

Hinweis: Die Registrierung sollte frühestens ab Beginn des 7. Schwangerschaftsmonats erfolgen, damit Sie das 6-monatige Angebot optimal nutzen können. Sollten Sie über die 6 Monate hinaus eine Mitgliedschaft bei Kinderheldin in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 15 % auf die Mitgliedschaftskosten. 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • BKK B. Braun Aesculap versichert
  • Ärztlich festgestellte Schwangerschaft (ab Beginn des 7. Schwangerschaftsmonats)

Die Qualität der telemedizinischen Beratung gewährleistet die Kinderheldin GmbH über die Auswahl der Beratenden und über ein internes Qualitätsmanagement. Alle Hebammen verfügen über eine staatlich anerkannte Ausbildung und Berufserfahrung. Damit eine medizinisch fundierte Beratung gewährt und höchste wissenschaftliche Standards eingehalten werden können, verstärkt ein Beirat aus Ärzten und Psychologen das Team von Kinderheldin.

Kinderheldin, die digitale Hebammenberatung, ergänzt perfekt unser Angebot für Familien. Zusammen mit BabyCareGesund Schwanger und BKK Starke Kids sind Eltern und Kinder von der Schwangerschaft bis zur Volljährigkeit rundum bestens versorgt.

 

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Mutterschaft

Als Schwangere und junge Mutter benötigen Sie besondere medizinische Betreuung und Unterstützung. Neben der Mutterschaftsvorsorge bezahlen wir Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Kosten der Entbindung in der Klinik.

Mutterschaftsgeld

  • Als werdende Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis steht, erhalten Sie von uns innerhalb der Schutzfrist pro Kalendertag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt Ihr Arbeitgeber.
  • Bitte reichen Sie uns rechtzeitig vor Beginn der Schutzfrist eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin ein.
  • Ihre Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung.
  • Sie stehen in keinem Arbeitsverhältnis und haben dennoch Anspruch auf Krankengeld (freiwillig versicherte Selbstständige, Arbeitslose), dann erhalten Sie von uns während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

So erhalten Sie Mutterschaftsgeld

Fordern Sie einfach den „Antrag auf Zahlung von Mutterschaftsgeld“ bei uns an und senden Sie uns diesen ausgefüllt mit der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin zurück. Wir erledigen alles Weitere für Sie.

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Willkommensgeschenk für Babys

Für die jüngsten Versicherten halten wir ein nachhaltiges Begrüßungsgeschenk bereit. Für jedes Neugeborene planzen wir in einer jährlich stattfindenen Pflanzaktion einen Eichenbaum in den heimischen Wälder, aktuell im Forstrevier Spangenberg bei Melsungen. Die BKK B. Braun Aesculap investiert so in eine gesunde Zukunft für unsere Kinder, ganz nach dem Motto "Zukunft wachsen sehen".

Um die Vorteile einer kostenfreien Familienversicherung für Ihr Kind zu nutzen, füllen Sie einfach einen Antrag auf Familienversicherung aus und senden uns diesen bitte zusammen mit der Geburtsurkunde zu.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind unvergessliche Augenblicke und einen gesunden Start ins Leben.

Babyfoto in unserem Kundenmagazin "INFO"

Unsere jüngsten BKK B. Braun Aesculap-Versicherten stellen wir zweimal im Jahr in unserem Kundenmagazin "INFO" vor. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Ihr Baby dabei wäre.

Sie möchten Ihren Nachwuchs gerne vorstellen? Schicken Sie uns dafür einfach ein Bild und die Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu. Gerne auch per E-Mail an Marketing@bkk-bba.de.

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Für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes

Gesundheit ist unser wertvollstes Gut, das es zu schützen gilt. Damit das von Beginn an gut gelingt, bieten wir das clevere Gesundheitsmanagement für Ihren Nachwuchs an. Wächst unser Kind gesund auf? Entwickelt es sich normal und altersgerecht? Wann ist die nächste U-Untersuchung fällig, wann der nächste Impftermin? Was muss ich über die kindliche Entwicklung wissen, um gut durch Trotzphasen, Schulstress und Pubertät zu kommen? Diese Fragen stellen sich wohl alle Eltern. Doch immer alles im Blick zu haben, fällt im Alltagstrubel oft schwer.

Von Anfang an gut versorgt: So gelingt's

Mit dem Newsletter FamiliePlus haben Sie den Überblick über alle wichtigen Themen und Termine. Wir begleiten Sie und Ihr Kind vom ersten Ultraschall in der Schwangerschaft bis zum 16. Lebensjahr. Dank der Vorsorge-Erinnerungsfunktion haben Sie alle wichtigen Gesundheitstermine im Blick.

Sie erhalten praxisnahes Wissen zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes und hilfreiche Tipps zur Erziehung, z. B. wie man mit kleinen Trotzköpfen umgeht, den Übergang in die Schule gut gestaltet, Kinderkrankheiten und Schulkrisen begegnet oder wie man Schwierigkeiten in der Pubertät souverän meistert. Vorsorge, Beratung, Tipps und Infos – individuell und genau dann, wenn das Thema in Ihrer Familie ansteht. Die übersichtliche Benutzeroberfläche sorgt für einen schnellen Überblick.

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Hörscreening für Neugeborene

Angeborene Hörstörungen sind keine Seltenheit. Mehr als eines von 1.000 Neugeborenen leidet unter einer ausgeprägten Schwerhörigkeit. Bei Risikokindern liegt die Häufigkeit um etwa das Zehnfache höher. Insgesamt kommen in Deutschland mehr als 1.000 Kinder pro Jahr mit einer beidseitigen Hörminderung zur Welt.

Ohne systematische Untersuchung aller Neugeborenen werden Hörbeeinträchtigungen durchschnittlich erst nach etwa 31 bis 39 Monaten erkannt. Für eine normale Sprachentwicklung kann dies bereits zu spät sein. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Schwerhörigkeit im ersten Lebensjahr therapiert werden muss, damit das Kind seine Sprache weitgehend normal entwickeln kann. Davon hängt vor allem die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes ab.

Untersuchung für alle Neugeborene

Wenige Tage nach der Geburt wird die Hörfähigkeit eines Neugeborenen im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder getestet. Je früher eine Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden. Das sogenannte "universelle Neugeborenen-Hörscreening" gehört zu unserem Leistungskatalog.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Simon Becker

Versichertenservice

05661 9003-762

simon.becker@bkk-bba.de

Jacqueline Lehmann

Versichertenservice

05661 9003-763

jacqueline.lehmann@bkk-bba.de

Andreas Miekeley

Versichertenservice

07461 7036-162

andreas.miekeley@bkk-bba.de

Sascha Milic

Versichertenservice

05661 9003-764

sascha.milic@bkk-bba.de

Jasmin Schweitzer

Versichertenservice

07461 7036-143

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Sindy Trautner

Versichertenservice

07461 7036-161

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Helene Wiebe

Versichertenservice

07461 7036-136

helene.wiebe@bkk-bba.de

Jessica Hils

Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

07461 7036-160

jessica.hils@bkk-bba.de

Manuela Wacker

Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

05661 9003-735

manuela.wacker@bkk-bba.de

Von Anfang an die optimale Versorgung

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche bekommen einen immer größeren Stellenwert. Mit den sogenannten U-Untersuchungen können mögliche Entwicklungsstörungen – wenn sie frühzeitig erkannt werden – sanft korrigiert werden.

Ab der Entbindung empfehlen wir Ihnen die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Ab der Untersuchung U1 direkt nach der Geburt bis zur Untersuchung J1 werden an fest vorgeschriebenen Terminen vom Kinderarzt grundsätzlich immer Gewicht, Größe und Reflexe überprüft. Außerdem hört der Arzt das Kind ab, tastet durch die Bauchdecke die großen Organe ab und wirft einen Blick auf die Haut. Darüber hinaus hat jede U-Untersuchung eigene Schwerpunkte.

U-Untersuchungen - ein ganzheitlicher Ansatz

U1 - unmittelbar nach der Geburt

Geprüft werden Atmung, Herztätigkeit, Reflexe, Muskelspannung sowie Hautfarbe.

U2 - erste Lebenswoche

Im Mittelpunkt stehen Reflexe, Beweglichkeit, Funktion von Herz und Lunge sowie der Stoffwechsel.

U3 - vierte bis sechste Woche

Kopfwachstum, Fontanellen-Zustand, Hüftentwicklung, altersgerechte Bewegungen, Hörvermögen, Augenreaktion, Trinkverhalten und Schlafgewohnheiten

U4 - dritter bis vierter Monat

motorische Entwicklung, Hör- und Sehvermögen, Kontaktfähigkeit, Impfungen (mit Einverständnis der Eltern)

U5 - sechster bis siebter Monat

Sehvermögen, Gleichgewichtssinn und Muskelspannung

U6 - zehnter bis zwölfter Monat

Seh- und Hörvermögen, Beweglichkeit, Beobachtung des Verhaltens insgesamt. Ist es neugierig oder eher scheu? Kann es krabbeln und sitzen? Läuft es vielleicht sogar schon ein paar Schritte?

U7 - 21. bis 24. Lebensmonat

Laufen ohne Unterstützung sowie Zweiwortsätze möglich? Kontrolle von Blase und Darm bereits möglich? Zudem Prüfung des Hör- und Sehvermögens.

U7a - der Kindergarten-Check – Kinder im 3. Lebensalter

Sprachentwicklungsstörungen, Allergien, Adipositas (Übergewicht), Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, die allgemeine Entwicklung des Kindes

U8 - 43. bis 48. Lebensmonat

Seh- und Hörvermögen, Zuckerstoffwechsel, körperliche Geschicklichkeit und Entwicklung der Sprache, Kontaktfähigkeit, Sozialverhalten und Selbstständigkeit

U9 - 5. Lebensjahr

Hör- und Sehvermögen, Sprach-, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit und Konzentration

J1 - 13. bis 15. Lebensjahr

Prüfung Pubertätsentwicklung, Überprüfung des Impfstatus, Blutuntersuchung, Aufklärungsgespräch zu Sexualität und Suchtgefahren

Unser BKK-Tipp

Nutzen Sie auch die Zahnvorsorge bei Kinder und Jugendlichen

Die richtige Zahnpflege beginnt schon im Kindesalter. Frühzeitige Vorsorgeuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sind daher sehr wichtig. Sollten Ihre Kinder bzw. Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr sein, können Sie in jedem Kalenderhalbjahr eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.

Das Hörscreening für Neugeborene und unser spezielles Programm BKK Starke Kids sind weitere interessante Vorsorgemaßnahmen für Ihr Kind.

Sie haben Fragen zu unseren Vorsorgeprogrammen? Wir beraten Sie gern.

Simon Becker

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simon.becker@bkk-bba.de

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Erweiterte Kindervorsorge - BKK Starke Kids

Sicherlich kennen alle Eltern die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1. Bei jeder dieser Untersuchungen überprüft der Kinder- und Jugendarzt, ob sich ein Kind altersgerecht entwickelt - diese Vorsorge ist umfangreich und gut. Doch es gibt einige Bereiche, bei denen wir für Kinder noch weitere Untersuchungen als sinnvoll erachten. Daher bieten wir Ihnen das erweiterte Vorsorgeprogramm BKK STARKE KIDS an. Damit unterstützen wir die gesunde Entwicklung Ihrer Kinder und bieten Eltern eine besonders qualifizierte und umfassende Vorsorge an – vom Kleinkind bis zum Teenager.

BKK-Premium-Vorsorge

Die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen im Überblick:

  • Elternberatung U0 (vor der Geburt)
  • BKK Babycheck (1. - 5. Monat)
  • Augenuntersuchung I (5. - 14. Monat)
  • Sprachbeurteilung bei der U7 (20. - 27. Monat)
  • Augenuntersuchung II (20. - 50. Monat)
  • Sprachuntersuchung zur U7a (33. - 38. Monat)
  • neolexon App für Kinder mit Artikulationsstörungen (3 - 7 Jahre)
  • BKK Grundschulcheck I (7 - 8 Jahre)
  • BKK Grundschulcheck II (9 - 10 Jahre)
  • BKK Impfberatung HPV-Impfung
  • Depressionsscreening (12 - 17 Jahre)
  • Mediensuchtscreening (12 - 17 Jahre)
  • BKK Jugendcheck (16 - 17 Jahre)

Vorteile

Die Kinder- und Jugendärzte, die am Programm teilnehmen, arbeiten nach einheitlichen hohen Qualitätsstandards und optimierten Behandlungsmethoden, um die medizinische Versorgung der kleinen Patienten abzurunden. Innerhalb des Programms übernimmt der Arzt eine „Lotsenfunktion“ und koordiniert alle eventuell folgenden und notwendigen Behandlungen. Damit wird eine eng aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachärzten, Therapeuten und Spezialeinrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin sichergestellt, und somit Doppeluntersuchungen vermieden.

Informationen zur Teilnahme

Als Eltern treffen Sie die Entscheidung, mit Ihrem Kind an dem kostenlosen Vorsorgeprogramm BKK STARKE KIDS teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bei uns versichert und noch keine 18 Jahre alt ist. Ihre Teilnahme ist freiwillig und Sie haben freie Arztwahl, sofern Ihr gewählter Kinder- und Jugendarzt oder ein speziell qualifizierter Hausarzt am Programm teilnimmt.

Teilnehmende Kinder- und Jugendärzte

Gerne suchen wir Ihnen einen teilnehmen Arzt in Ihrer Nähe heraus oder sprechen Sie Ihren Kinder- und Jugendarzt direkt an, ob er an dem Vorsorgeprogramme teilnimmt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bkkstarkekids.de 

Sie haben Fragen zu unseren Vorsorgeprogrammen? Wir beraten Sie gern.

Simon Becker

Versichertenservice

05661 9003-762

simon.becker@bkk-bba.de

Jacqueline Lehmann

Versichertenservice

05661 9003-763

jacqueline.lehmann@bkk-bba.de

Andreas Miekeley

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07461 7036-162

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Sascha Milic

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Jasmin Schweitzer

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Sindy Trautner

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Helene Wiebe

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Jessica Hils

Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

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Manuela Wacker

Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

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