Eine ausgewogene Ernährung und die richtige Zahnpflege fördern die Gesundheit Ihrer Zähne. Doch manchmal lässt sich der Weg zum Zahnarzt oder Kieferorthopäden nicht vermeiden.

Zahnärztliche Behandlung

Gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltende Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen). Dies gilt auch für die Zahnextraktion und "Parodontose-Behandlungen" (Zahnbetterkrankungen).

Müssen Zähne gefüllt werden, tragen wir die Kosten für Zahnfüllungen aus Amalgam im Seitenzahnbereich und plastische Füllungen im Frontzahnbereich. Wählen Sie eine aufwendigere "Versorgungsform", z. B. eine Gussfüllung (Inlay) aus Gold oder Keramik, können wir einen Kostenanteil in Höhe der Kosten für eine Amalgamfüllung im Seitenzahnbereich und plastisches Füllungsmaterial im Frontzahnbereich übernehmen. Die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Zu den Ausnahmen bei plastischen Füllungsmaterialien aus Kompomeren (= Mischmaterial aus Metallbestandteilen und Kunststoffen) oder Glasionomeren (= Zemente) bei Frontzähnen berät Sie Ihr Zahnarzt.

Müssen die Zahnwurzeln behandelt werden, können die Kosten durch die BKK B. Braun Aesculap nur in bestimmten Fällen übernommen werden. Dabei gibt es besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) Einschränkungen. Damit die BKK B. Braun Aesculap die Kosten übernehmen kann, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Backenzahn steht ohne Lücke in einer vollständigen Zahnreihe
  • Durch die Behandlung wird verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird
  • Der vorhandene Zahnersatz kann durch die Behandlung erhalten werden 

Darüber hinaus können Therapieversuche von uns nicht übernommen werden. Auch eine Kostenübernahme für anderweitige Behandlungstechniken kann nicht von uns erfolgen. Die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.

Zahnprophylaxe

Viele Patienten leiden unter Karies. Dabei wird häufig übersehen, dass Zahn- und Zahnfleischerkrankungen nicht nur unangenehm aussehen, sondern sowohl Ursache als auch Folge anderer Störungen sein können und damit den gesamten Organismus beeinflussen.

Selbst wenn das zahnmedizinische Können weit fortgeschritten ist, müssen Sie bedenken, dass bei jeder "Reparatur" von erkrankten Zähnen wertvolle Zahnsubstanz verloren geht. Ziel muss also sein, Zahnschäden zu verhindern und vorzubeugen. Dies können Sie durch eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung sowie durch regelmäßiges Zähneputzen selbst unterstützen.

Parodontosebehandlung

Stellt Ihr Zahnarzt einen behandlungsbedürftigen Entzündungszustand des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates (z. B. durch Plaque, Zahnstein sowie entzündungsfördernde Faktoren) fest, beseitigt er diese im Rahmen einer Parodontosebehandlung.

In der Regel erstellt Ihr Zahnarzt vor Beginn der Parodontosebehandlung einen Behandlungsplan und reicht diesen zur Genehmigung bei uns ein. Er stellt den Zahnbefund (Parodontalbefund) in allen Einzelheiten dar. Bei dieser Behandlung fällt für Sie keine Zuzahlung an.

BKK-Tipp: Sollten Ihnen Ihr Zahnarzt eine privat zu zahlende Mehrkostenvereinbarung über die Parodontitis-Behandlung vorlegen, lassen Sie sich vor einer möglichen Unterschrift von uns beraten. Mit diesem Wissen können Sie eine gute Entscheidung für sich treffen.

Kieferschienen

Wir übernehmen die Kosten für Kieferschienen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Dies kann der Fall sein bei Kiefergelenksstörungen, bei nächtlichem Zahnknirschen oder bei Brüchen. Ihr Zahnarzt erstellt einen Behandlungsplan und reicht diesen bei uns zur Bewilligung ein.

Sie haben Fragen zur zahnärztlichen Behandlung? Wir beraten Sie gern.

Simon Becker

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05661 9003-762

simon.becker@bkk-bba.de

Jacqueline Lehmann

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Andreas Miekeley

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andreas.miekeley@bkk-bba.de

Sascha Milic

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05661 9003-764

sascha.milic@bkk-bba.de

Jasmin Schweitzer

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Sindy Trautner

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Helene Wiebe

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Manuela Wacker

Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

05661 9003-735

manuela.wacker@bkk-bba.de

Zahnersatz

Ob und in welchem Umfang ein Zahnersatz erforderlich ist, stellt Ihr Zahnarzt in einer eingehenden Untersuchung fest. Er berät Sie ausführlich, in welchem Ausmaß Sie Ihre Behandlung wünschen, entscheiden Sie jedoch selbst.

Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden. Auch bei einem Implantat getragenen Zahnersatz haben Sie Anspruch auf einen Kassenzuschuss.

Auf Basis seiner Beratung erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan. Bitte legen Sie uns diesen zur Prüfung und Genehmigung vor. Darüber hinaus errechnen wir Ihnen die Höhe Ihres Eigenanteils.

Für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen) zahlen wir 60 % des befundorientierten Festzuschusses.

Es lohnt sich, wenn Sie regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nutzen.

Bei regelmäßiger Vorsorge in den vergangenen 5 Jahren erhöht sich der Festzuschuss auf insgesamt 70 % und nach 10 Jahren auf 75 %, wenn Sie die Zahnvorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft nachweisen können.

Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne gesund und zweitens ist Ihr zu zahlender Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.

Härtefallregelung gegen finanzielle Überforderung

Bei bestimmten Personen (z. B. bei Studenten, die Leistungen nach dem BaFöG erhalten) mit niedrigem Einkommen übernehmen wir die Kosten in Höhe des doppelten Festzuschusses für die Regelversorgung beim Zahnersatz.

Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn im Kalenderjahr 2023 Ihr monatliches (Familien-)Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt:

Alleinstehende 1.414,00 Euro 

mit einem Angehörigen 1.944,25 Euro 

jeder weitere Angehörige zusätzliche 353,50 Euro

Wer von den Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Prüfung erforderlich. Entsprechende Antragsunterlagen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Zahnärztliche Patientenberatung

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten an. Für jedes Bundesland gibt es jeweils eine Beratungsstelle. Die für Sie zuständige Beratungsstelle finden Sie hier

Sie haben Fragen rund um Ihren Zahnersatz? Wir beraten Sie gern.

Simon Becker

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Kieferorthopädische Behandlung

Ihr Kieferorthopäde wird Sie über die verschiedenen kieferorthopädischen Behandlungsmethoden aufklären. Die kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich kostenfrei, wenn diese nach den gesetzlichen Leistungen durchgeführt wird und die Voraussetzungen für eine Behandlung erfüllt werden.

Über das gesetzliche Maß hinaus, können Mehrleistungen und Zusatzleistungen vereinbart werden. Diese Kosten tragen sie selbst. Der Kieferorthopäde wird hierzu auf Wunsch mit Ihnen eine Privatvereinbarung schließen. Wenn Sie eine zuzahlungsfreie Behandlung wünschen, teilen Sie dies Ihrem Kieferorthopäden mit.

Für Versicherte, die zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Behandlungskosten. Für jedes weitere Kind übernehmen wir 90 %, solange sich die Kinder zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung befinden.

Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen wir nur dann einen Kostenanteil (von 80 %) übernehmen, wenn so schwere Kieferanomalien vorliegen, dass eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist. Der Begriff „schwere Kieferanomalie“ ist dabei für alle Krankenkassen genau definiert. Er beschreibt eine Vielzahl an Krankheitsbildern. Ob eine derartige Erkrankung bei Ihnen vorliegt, stellt Ihr Kieferorthopäde fest und bespricht mit Ihnen die erforderliche kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung.

Wurde die kieferorthopädische Behandlung nachweislich im geplanten Umfang durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen, erstatten wir Ihnen sogar Ihre gezahlten Eigenanteile von 20 % (bzw. 10 %). Somit ist die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei. Wird die Behandlung abgebrochen, können die Eigenanteile von 10 % oder 20 % nicht zurückerstattet werden.

Erstattung der Eigenanteile

Bitte fordern Sie hierfür den Antrag auf Erstattung der Eigenanteile bei uns an und senden Sie uns diesen mit der Abschlussbescheinigung und den Originalrechnungen der bezahlten Eigenanteile zu.

Patientenberatung

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten an. Für jedes Bundesland gibt es jeweils eine Beratungsstelle. Die für Sie zuständige Beratungsstelle finden Sie hier.

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