Eine ausgewogene Ernährung und die richtige Zahnpflege fördern die Gesundheit Ihrer Zähne. Doch manchmal lässt sich der Weg zum Zahnarzt oder Kieferorthopäden nicht vermeiden.
Zahnärztliche Behandlung
Gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltende Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen). Dies gilt auch für die Zahnextraktion und "Parodontose-Behandlungen" (Zahnbetterkrankungen).
Müssen Zähne gefüllt werden, tragen wir die Kosten für selbsthaftende Zahnfüllungen, wie sogenannte Glasionomerzemente, im Seitenzahnbereich und plastische Füllungen im Frontzahnbereich. Für die Grundversorgung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wählen Sie eine aufwendigere "Versorgungsform", z. B. eine Gussfüllung (Inlay) aus Gold oder Keramik, können wir einen Kostenanteil in Höhe der Kosten für die Grundversorgung im Seitenzahnbereich und plastisches Füllungsmaterial im Frontzahnbereich übernehmen. Die Kosten der Grundversorgung rechnet die Zahnarztpraxis direkt mit uns ab, die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Zu den Ausnahmen bei plastischen Füllungsmaterialien aus Kompomeren (= Mischmaterial aus Metallbestandteilen und Kunststoffen) oder Glasionomeren (= Zemente) bei Frontzähnen berät Sie Ihr Zahnarzt.
Müssen die Zahnwurzeln behandelt werden, können die Kosten durch die BKK B. Braun Aesculap nur in bestimmten Fällen übernommen werden. Dabei gibt es besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) Einschränkungen. Damit die BKK B. Braun Aesculap die Kosten übernehmen kann, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Backenzahn steht ohne Lücke in einer vollständigen Zahnreihe
- Durch die Behandlung wird verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird
- Der vorhandene Zahnersatz kann durch die Behandlung erhalten werden
Darüber hinaus können Therapieversuche von uns nicht übernommen werden. Auch eine Kostenübernahme für anderweitige Behandlungstechniken kann nicht von uns erfolgen. Die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
Zahnprophylaxe
Viele Patienten leiden unter Karies. Dabei wird häufig übersehen, dass Zahn- und Zahnfleischerkrankungen nicht nur unangenehm aussehen, sondern sowohl Ursache als auch Folge anderer Störungen sein können und damit den gesamten Organismus beeinflussen.
Selbst wenn das zahnmedizinische Können weit fortgeschritten ist, müssen Sie bedenken, dass bei jeder "Reparatur" von erkrankten Zähnen wertvolle Zahnsubstanz verloren geht. Ziel muss also sein, Zahnschäden zu verhindern und vorzubeugen. Dies können Sie durch eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung sowie durch regelmäßiges Zähneputzen selbst unterstützen.
Parodontosebehandlung
Stellt Ihr Zahnarzt einen behandlungsbedürftigen Entzündungszustand des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates (z. B. durch Plaque, Zahnstein sowie entzündungsfördernde Faktoren) fest, beseitigt er diese im Rahmen einer Parodontosebehandlung.
In der Regel erstellt Ihr Zahnarzt vor Beginn der Parodontosebehandlung einen Behandlungsplan und reicht diesen zur Genehmigung bei uns ein. Er stellt den Zahnbefund (Parodontalbefund) in allen Einzelheiten dar. Bei dieser Behandlung fällt für Sie keine Zuzahlung an.
BKK-Tipp: Sollten Ihnen Ihr Zahnarzt eine privat zu zahlende Mehrkostenvereinbarung über die Parodontitis-Behandlung vorlegen, lassen Sie sich vor einer möglichen Unterschrift von uns beraten. Mit diesem Wissen können Sie eine gute Entscheidung für sich treffen.
Kieferschienen
Wir übernehmen die Kosten für Kieferschienen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Dies kann der Fall sein bei Kiefergelenksstörungen, bei nächtlichem Zahnknirschen oder bei Brüchen. Ihr Zahnarzt erstellt einen Behandlungsplan und reicht diesen bei uns zur Bewilligung ein.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine gründliche Zahnreinigung, die von einem Zahnarzt oder einer zahnmedizinischen Fachkraft durchgeführt wird. Sie umfasst mehrere Schritte, die darauf abzielen, Plaque, Zahnstein, Verfärbungen und Bakterien von den Zähnen zu entfernen. Eine PZR kann helfen Karies und Parodontitis vorzubeugen, da damit ursächliche Keime, auch an besonders schwer zugänglichen Stellen, wie Zahnzwischenräume entfernt werden können. Bei guter Zahnpflege und der Inanspruchnahme der jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen kann auf die professionelle Zahnreinigung verzichtet werden. Sie wird auf Wunsch als zusätzliche zahnärztliche Leistung angeboten.
Die Einzelleistungen einer PZR können von Praxis zu Praxis variieren, beinhalten jedoch meistens die folgenden Bestandteile:
- Vorsichtige Entfernung von Zahnstein: Mit speziellen Instrumenten wird Zahnstein von den Zähnen entfernt, insbesondere an schwer erreichbaren Stellen.
- Reinigung der Zahnoberflächen: Mit einem speziellen Poliergerät und Pasten werden die Zahnoberflächen gereinigt und geglättet.
- Fluoridbehandlung: Häufig wird eine Fluoridbehandlung durchgeführt, um die Zähne zu stärken und vor Karies zu schützen.
- Aufklärung zur Mundhygiene: Der Patient erhält Tipps zur richtigen Zahnpflege, um die Bildung von Plaque und Zahnstein zu vermeiden.
Kostenübernahme PZR
Bei der PZR handelt es sich prinzipiell um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und gilt daher als individuelle Wunschleistung. Die entstehenden Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen. Bei der BKK BBA erhalten Sie jedoch die folgenden Zusatzleistungen.
Zusatzleistungen Ihrer BKK B. Braun Aesculap seit 01.01.2025
Die Gesundheit unserer Versicherten ist uns besonders wichtig und wir möchten dazu beitragen, dass Ihre Zahngesundheit langfristig erhalten bleibt. Wir freuen uns, Ihnen die folgenden Zusatzleistungen anbieten zu können:
- Sie haben im Jahr 2025 eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen lassen? Versicherte ab dem 18. Lebensjahr können nun 25 Euro pro Kalenderjahr für eine PZR erstattet bekommen. Der Zuschuss erfolgt auf Vorlage einer Rechnung mit den nachgewiesenen Kosten. Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf die Erstattung.
oder
- Sie können mit der Teilnahme am Bonusprogramm "BKK CleverGesund" ein Bonusguthaben von 100 Euro erreichen, mit dem Sie einen Zuschuss für ausgewählte individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise die Professionelle Zahnreinigung, erhalten können. Entscheiden Sie, welche der beiden Zusatzleistungen Sie nutzen möchten, eine Kombination ist nicht möglich.
- Für werdende Mütter können wir die Kosten für eine PZR im Rahmen des MamaBudget vollständig übernehmen.
- Versicherte der BKK B. Braun Aesculap haben zudem verschiedene Möglichkeiten, eine Zusatzversicherung - ExtraPlus bei unserem langjährigen Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung AG, abzuschließen. Mit dem Zahnzusatzschutz können auch die Kosten für die professionelle Zahnreinigung oder Zahnersatz abgedeckt werden.
Sie haben Fragen zur zahnärztlichen Behandlung? Wir beraten Sie gern.









Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Zahnersatz
Ob und in welchem Umfang ein Zahnersatz erforderlich ist, stellt Ihr Zahnarzt in einer eingehenden Untersuchung fest. Er berät Sie ausführlich, in welchem Ausmaß Sie Ihre Behandlung wünschen, entscheiden Sie jedoch selbst.
Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden. Auch bei einem Implantat getragenen Zahnersatz haben Sie Anspruch auf einen Kassenzuschuss.
Auf Basis seiner Beratung erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan. Bitte legen Sie uns diesen zur Prüfung und Genehmigung vor. Darüber hinaus errechnen wir Ihnen die Höhe Ihres Eigenanteils.
Für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen) zahlen wir 60 % des befundorientierten Festzuschusses.
Es lohnt sich, wenn Sie regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nutzen.
Bei regelmäßiger Vorsorge in den vergangenen 5 Jahren erhöht sich der Festzuschuss auf insgesamt 70 % und nach 10 Jahren auf 75 %, wenn Sie die Zahnvorsorgeuntersuchungen in Ihrem Bonusheft nachweisen können.
Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne gesund und zweitens ist Ihr zu zahlender Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.
Härtefallregelung gegen finanzielle Überforderung
Bei bestimmten Personen (z. B. bei Studenten, die Leistungen nach dem BaFöG erhalten) mit niedrigem Einkommen übernehmen wir die Kosten in Höhe des doppelten Festzuschusses für die Regelversorgung beim Zahnersatz.
Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn im Kalenderjahr 2023 Ihr monatliches (Familien-)Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt:
Alleinstehende 1.414,00 Euro
mit einem Angehörigen 1.944,25 Euro
jeder weitere Angehörige zusätzliche 353,50 Euro
Wer von den Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Prüfung erforderlich. Entsprechende Antragsunterlagen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Zahnärztliche Patientenberatung
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten an. Für jedes Bundesland gibt es jeweils eine Beratungsstelle. Die für Sie zuständige Beratungsstelle finden Sie hier
Sie haben Fragen rund um Ihren Zahnersatz? Wir beraten Sie gern.









Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Kieferorthopädische Behandlung
Ihr Kieferorthopäde wird Sie über die verschiedenen kieferorthopädischen Behandlungsmethoden aufklären. Die kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich kostenfrei, wenn diese nach den gesetzlichen Leistungen durchgeführt wird und die Voraussetzungen für eine Behandlung erfüllt werden.
Über das gesetzliche Maß hinaus, können Mehrleistungen und Zusatzleistungen vereinbart werden. Diese Kosten tragen sie selbst. Der Kieferorthopäde wird hierzu auf Wunsch mit Ihnen eine Privatvereinbarung schließen. Wenn Sie eine zuzahlungsfreie Behandlung wünschen, teilen Sie dies Ihrem Kieferorthopäden mit.
Für Versicherte, die zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Behandlungskosten. Für jedes weitere Kind übernehmen wir 90 %, solange sich die Kinder zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung befinden.
Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen wir nur dann einen Kostenanteil (von 80 %) übernehmen, wenn so schwere Kieferanomalien vorliegen, dass eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist. Der Begriff „schwere Kieferanomalie“ ist dabei für alle Krankenkassen genau definiert. Er beschreibt eine Vielzahl an Krankheitsbildern. Ob eine derartige Erkrankung bei Ihnen vorliegt, stellt Ihr Kieferorthopäde fest und bespricht mit Ihnen die erforderliche kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung.
Wurde die kieferorthopädische Behandlung nachweislich im geplanten Umfang durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen, erstatten wir Ihnen sogar Ihre gezahlten Eigenanteile von 20 % (bzw. 10 %). Somit ist die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei. Wird die Behandlung abgebrochen, können die Eigenanteile von 10 % oder 20 % nicht zurückerstattet werden.
Erstattung der Eigenanteile
Bitte fordern Sie hierfür den Antrag auf Erstattung der Eigenanteile bei uns an und senden Sie uns diesen mit der Abschlussbescheinigung und den Originalrechnungen der bezahlten Eigenanteile zu.
Patientenberatung
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten an. Für jedes Bundesland gibt es jeweils eine Beratungsstelle. Die für Sie zuständige Beratungsstelle finden Sie hier.
Sie haben Fragen zur Kieferorthopädischen Behandlung? Wir beraten Sie gern.









Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
