Wenn aus gesundheitlichen Gründen die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, die Erwerbstätigkeit erheblich gefährdet oder der Berufs(wieder)einstieg nicht möglich ist, kann man Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
- Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten, um Arbeitsaufnahme zu fördern
- Eingliederungshilfen
- Arbeitsassistenz
- Kraftfahrzeughilfe
- Mobilitätshilfen
- Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung, die wegen der Behinderung erforderlich ist (z. B. für blinde Menschen)
- Berufliche Bildungsmaßnahmen, berufliche Anpassung, Ausbildung, Weiterbildung, schulischer Abschluss
- Sonstige Förderung, um angemessene Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen
Voraussetzungen um Leistungen zu erhalten, sind:
- Eine Antragsstellung
- Erhebliche Gefährdung/Minderung der Erwerbstätigkeit
- Positive Erwerbsprognose