Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, die Bezugsgrößen und die Jahresarbeitsentgeltgrenzen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht für 2026

Angaben ohne Gewähr
Währung Euro
Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung  
- jährlich 69.750,00
- monatlich 5.812,50
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung  
- jährlich 77.400,00
- monatlich 6.450,00
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung  
- jährlich 101.400,00
- monatlich 8.450,00
Geringfügigkeitsgrenze (mtl.) 603,00
Geringverdienergrenze (mtl.) (nur für Auszubildende) 325,00
Bezugsgröße Krankenversicherung  
- jährlich 47.460,00
- monatlich 3.955,00

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Andreas Miekeley

Arbeitgeberservice

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