Unter einer Krankenhausbehandlung versteht man die medizinische Versorgung und Krankenpflege in einer Klinik, wenn alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind.
Sie erhalten im Krankenhaus moderne und hochwertige Behandlungen. Diese können vollstationär, teilstationär, vorstationär, nachstationär oder ambulant erbracht werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem Vertragskrankenhaus.
In der Regel können Sie unter allen zugelassenen Krankenhäusern frei wählen. Ihr behandelnder Arzt ist dazu verpflichtet, Ihnen ein geeignetes und in der Nähe liegendes Krankenhaus vorzuschlagen. Möchten Sie gerne in einer anderen Klinik behandelt werden, lassen Sie sich bitte vorher von uns beraten.
Sie suchen ein Krankenhaus in einer bestimmten Region oder eines mit bestimmten Spezialgebieten? Mit dem BKK Klinik-Finder bieten wir Ihnen eine komfortable und umfassende Suchmaschine.
Stationäre Krankenhausbehandlung
Wenn Sie vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden, befinden Sie sich rund um die Uhr dort. Sie werden in der Klinik medizinisch behandelt, untergebracht und verpflegt.
Krankenhausaufenthalt des Kindes
Für ein krankes Kind ist die Nähe der Eltern wichtig, erst recht bei einem Krankenhausaufenthalt.
Sofern aus medizinischen Gründen eine Begleitperson bei Ihrem Kind erforderlich ist, entstehen für Sie als Begleitperson keine zusätzlichen Kosten. Das Krankenhaus rechnet mit uns die Aufwendungen ab.
Zuzahlung
Bei einem Krankenhausaufenthalt zahlen Sie je Kalendertag 10 Euro direkt an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Sie sind von der Zuzahlung befreit:
- wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
- bei ambulanten Operationen im Krankenhaus
- bei stationärer Entbindung
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Ambulante Operationen im Krankenhaus
Ambulante Operationen im Krankenhaus haben für Sie den Vorteil, dass Sie die Möglichkeiten einer Klinik nutzen können und schnell wieder zurück in Ihrer gewohnten Umgebung sind.
Zuzahlung
Bei dieser Form der Krankenhausbehandlung haben Sie keine Zuzahlung zu entrichten.
Was sind ambulante Operationen?
Moderne schonende Operationstechniken und verbesserte Narkoseverfahren ermöglichen heute sogenannte "ambulante Operationen", die früher nur während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden konnten.
Sie müssen nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag des Eingriffs wieder nach Hause. Viele Patienten erholen sich in den eigenen vier Wänden oft besser und schneller.
Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Insbesondere bei Kindern entfällt somit der seelische Druck, der bei mehrtägigen Krankenhausaufenthalten auftreten kann.
Wo werden ambulante Operationen durchgeführt?
Ambulante Operationen werden von Krankenhäusern, sogenannten Tageskliniken, und von erfahrenen Facharztpraxen angeboten. Die ambulante Operation eignet sich vor allem für Chirurgie, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen, Orthopädie, Augenerkrankungen und Urologie. Ob Ihre geplante Operation auch ambulant durchgeführt werden kann, sollten Sie in Ruhe mit Ihrem Arzt besprechen.
Schmerzfrei mit Betäubung oder Narkose
Während der ambulanten Operation werden Sie betäubt oder in Vollnarkose versetzt – genau wie bei einem Eingriff mit stationärem Aufenthalt. Bei kleineren ambulanten Eingriffen kann der operierende Chirurg das Operationsgebiet selbst betäuben. Bei größeren Operationen ist zusätzlich ein Anästhesist anwesend, der eine Vollnarkose setzt, die neben dem Schmerzempfinden auch das Bewusstsein ausschaltet. Der Narkosearzt überwacht zusätzlich die Atmung und Herz-Kreislauf-Funktionen während der OP.
Ihre Vorteile
- Sie können bereits am Tag der OP wieder nach Hause.
- Sie können sich Ihren operierenden Vertragsarzt selbst aussuchen.
- Sie können Ort und Zeit der Operation mitbestimmen.
- Seelische Belastungen können erspart werden.
- Die Krankenhauszuzahlung von 10 Euro täglich entfällt.
Kostenübernahme
Sie brauchen nur Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Alle vertragsärztlichen Leistungen, die mit der Operation in Zusammenhang stehen, werden von uns übernommen und über die Karte abgerechnet.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Vor-/nachstationäre Krankenhausbehandlung
Bei der vorstationären Behandlung werden Sie im Krankenhaus behandelt, ohne Unterkunft und Verpflegung zu erhalten. Vorstationäre Behandlungen bieten sich an, wenn geklärt werden muss, ob eine vollstationäre Behandlung notwendig oder eine geplante Krankenhausbehandlung vorzubereiten ist.
Die nachstationäre Behandlung soll den Behandlungserfolg eines stationären Aufenthaltes sichern. Sie werden im Anschluss an Ihren vollstationären Krankenhausaufenthalt in der Klinik weiter untersucht und behandelt. Wie schon bei der vorstationären Behandlung entfällt bei der nachstationären Behandlung die Unterkunft und Verpflegung.
Zuzahlung
Bei dieser Form der Krankenhausbehandlung haben Sie keine Zuzahlung zu entrichten.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Teilstationäre Krankenhausbehandlung
Bei der teilstationären oder tagesklinischen Behandlung werden Sie stundenweise im Krankenhaus medizinisch versorgt und untergebracht. Sie kommt infrage, wenn eine vollstationäre Behandlung medizinisch nicht notwendig ist.
Zuzahlung
Bei dieser Form der Krankenhausbehandlung haben Sie keine Zuzahlung zu entrichten.