In der Regel weisen Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte als unser Versicherter aus und erhalten alle medizinisch notwendigen Leistungen. Diese Form der Abrechnung nennt man Sachleistungsprinzip. Demgegenüber werden Sie beim Kostenerstattungsprinzip als Privatpatient behandelt und erhalten von Ihrem Behandler eine Privatrechnung.

Kostenerstattung – wie funktioniert das?

Unsere Satzungsregelung sieht vor, dass Versicherte anstelle der Sach- oder Dienstleistungen eine Kostenerstattung durch eine schriftliche Erklärung wählen können.

Die Wahl der Kostenerstattung kann vom Versicherten auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen beschränkt werden (Leistungsbereiche). Entscheiden Sie sich z. B. für die Kostenerstattung bei der ambulanten ärztlichen Behandlung, dann lassen Sie diese sowohl bei Ihrem Hausarzt als auch bei allen Fachärzten im Rahmen der Kostenerstattung durchführen. An diese Entscheidung sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.

Sie erhalten für die private Behandlung eine Privatrechnung, die Sie uns zur Erstattung einreichen können. Bitte beachten Sie, dass die Art und der Umfang der Leistungen mit Angabe der Diagnosen durch spezifizierte Rechnungen und ärztliche Verordnungen auf einem Privatrezept nachzuweisen sind.

Die Kostenerstattung erfolgt pauschaliert nach Prozentsätzen des jeweiligen Rechnungsbetrages:

  • Bei ambulanter ärztlicher Versorgung einschließlich veranlasster Leistungen werden 35 % erstattet
  • Bei ambulanter zahnärztlicher und kieferorthopädischer Versorgung werden 40 % erstattet

Ihr Vorteil

Bei einer pauschalisierten Kostenerstattung werden keine Verwaltungskosten und Zuzahlungen in Abzug gebracht.

Sie können aber auch eine individuelle Einzelabrechnung wählen.

Den Erstattungsbetrag kürzen wir um 5 % (maximal 40 Euro) für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Höhere Eigenbelastungen, z. B. aufgrund anderer Abrechnungsmodalitäten bei Privatliquidationen wegen Chefarztbehandlungen oder wegen der Wahl von Arzneimitteln/Hilfsmitteln, deren Preis über den vereinbarten Festbeträgen liegt, gehen ausschließlich zu Ihren eigenen Lasten.

Wie wähle ich die Kostenerstattung?

Alle gesetzlich Versicherten können anstelle der Abrechnung über die Krankenversichertenkarte die Kostenerstattung wählen. Sie müssen uns dies lediglich schriftlich mitteilen. Die eigentliche Beratung übernimmt der Leistungserbringer (z. B. Arzt, Krankenhaus). Er muss Sie darüber informieren, dass Sie die Kosten, die nicht von uns übernommen werden dürfen, selbst tragen müssen. Die erfolgte Beratung bestätigen Sie schriftlich gegenüber dem Leistungserbringer.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern zu diesem umfassenden Thema.

Simon Becker

Versichertenservice

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