Die schönste Zeit des Jahres? Der Urlaub natürlich! Wir gehen mit Ihnen auf die Reise. Egal ob Sie Ihren Urlaub innerhalb Deutschlands oder in Europa verbringen, Ihr Krankenversicherungsschutz reicht bis ins Ausland. Doch was ist, wenn Sie auf einer Auslandsreise, zum Beispiel nach Spanien, krank werden? Wir sorgen dafür, dass Sie auch in den Ferien die medizinische Versorgung bekommen, die Sie benötigen.
Auslandsreise allgemeine Infos
Die europäische Krankenversicherungskarte
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bekommt jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, in den meisten europäischen Ländern eine umfassende medizinische Betreuung. Auch Sie können mit dieser Gesundheitskarte in den EU-Ländern sowie in einigen weiteren europäischen Vertragsländern unsere Leistungen sicher und unkompliziert in Anspruch nehmen.
Bis auf wenige Ausnahmen benötigen Sie keine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für Länder der Europäischen Union (EU), da diese durch die European Health Insurance Card (EHIC) ersetzt wurde. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK-Karte.
In folgenden europäischen Ländern wird die EHIC akzeptiert:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien/Nordirland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Montenegro
- Niederlande
- Nordmazedonien
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern (griechische Teil)
Darüber hinaus gilt die EHIC auch für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das heißt für die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Für die Schweiz werden die EU-Richtlinien entsprechend angewendet.
In diesen Ländern benötigen Sie weiterhin eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein), diese können Sie bei uns kostenfrei anfordern.
- Bosnien-Herzegowina
- Tunesien
- Türkei
Krank im Ausland – was nun?
Sollten Sie eine akut medizinisch notwendige Behandlung in einem der genannten Länder benötigen, versuchen Sie zunächst, die kostenlose Behandlung durch den ausländischen Vertragsarzt oder die Vertragsklinik in Anspruch zu nehmen. Die Höhe und der Umfang der ärztlichen Leistungen richten sich nach den Rechtsvorschriften der ausländischen Krankenversicherung. So kann es zum Beispiel bei einer Krankenhausbehandlung im Ausland zu höheren Selbstbeteiligungen kommen. Sollte im Falle einer Krankheit ein Rücktransport nach Hause notwendig sein, sind diese Kosten nicht versichert.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen in den einzelnen Reiseländern finden Sie hier.
Unser BKK-Tipp:
Sie möchten sich auch für solche Notfälle absichern? Dann können Sie für Ihre weltweiten Urlaubsreisen eine private Zusatzversicherung abschließen. Unser Kooperationspartner, die Barmenia Krankenversicherung a. G., bieten Ihnen hierfür den Tarif BKKR an, versichert werden beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr, jeweils die ersten sechs Wochen einer Reise.
Versicherungsschutz bei schwerer Krankheit – kein Problem
Bei ungewöhnlich hohen Krankheitsrisiken, die in der Regel nicht von privaten Zusatzversicherungen abgedeckt werden (beispielsweise Dialyse-Behandlungen, die während der Reise stattfinden müssen), übernehmen wir die anfallenden Behandlungskosten, begrenzt auf die Höhe der Vertragssätze, die bei einer Behandlung in Deutschland abrechnungsfähig sind.
Voraussetzung
Stimmen Sie bitte vor Reiseantritt mit uns ab, ob eine Kostenerstattung durch uns möglich ist.
Gehören Sie zu diesem Personenkreis, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Sie fahren beruflich ins Ausland
Sollten Sie krank werden, übernimmt Ihr Arbeitgeber alle Kosten. Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen, die Sie auf der Dienstreise begleiten. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber die Kosten bis zur Höhe, wie sie in Deutschland abgerechnet werden.
Was Sie bei Arbeitsunfähigkeit beachten sollten
Werden Sie während Ihres Urlaubs plötzlich krank und ein Arzt bescheinigt Ihnen Ihre Arbeitsunfähigkeit, dann sollten Sie im eigenen Interesse folgende Punkte beachten:
- Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und uns schnellstmöglich. Teilen Sie uns dabei bitte den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Ihre Urlaubsanschrift mit.
- Lassen Sie sich von Ihrem ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und senden uns diese bitte umgehend zu.
- Sollten Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland weiterhin arbeitsunfähig sein, suchen Sie bitte einen Arzt auf und informieren Sie Ihren Arbeitgeber und uns.