Sie sind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig? Wir begleiten Sie von Anfang an. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach adäquaten Leistungserbringern, bieten Ihnen Krankengeld bei Verdienstausfall und unterstützen Sie bei der stufenweisen Wiedereingliederung.
Krankengeld
Wenn Sie infolge einer langwierigen Krankheit nicht in der Lage sind, Ihrer Arbeit nachzugehen, wird Ihr Gehalt in der Regel bis zu einer Dauer von sechs Wochen von Ihrem Arbeitgeber weitergezahlt. Danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
Wer kann Krankengeld beziehen?
Sind Sie Arbeitnehmer? In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 6 Wochen Lohn oder Gehalt (Entgeltfortzahlung) weiter. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Sie von uns Krankengeld.
Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten im Krankheitsfall nach 6 Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Sie sind selbstständig tätig? Wenn Sie das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag gewählt haben.
Voraussetzungen für das Krankengeld?
- Sie sind mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
- Ihr behandelnder Arzt hat bei Ihnen festgestellt, dass Sie arbeitsunfähig sind und Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt oder Sie befinden sich in stationärer Krankenhausbehandlung.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung wird vom Arzt auf der Bescheinigung das Feld für den Auszahlschein angekreuzt. Die Bescheinigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum bei der BKK eingehen. Geht die Bescheinigung verspätet ein, kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen.
Sie sind über das Ende der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinaus krank? Dann lassen Sie sich den Fortbestand spätestens am folgenden Werktag, nach dem Ende Datum der Bescheinigung, ausstellen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts und darf grundsätzlich 90 % des täglichen Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Bei der Berechnung des Krankengeldes sind jedoch auch Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die in den vergangenen 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden, einzubeziehen. In diesen Fällen kann das Krankengeld sogar bis zu 100 % des täglichen Nettoarbeitsentgeltes betragen.

Der Höchstbetrag des Brutto-Krankengeldes liegt 2022 bei 112,88 Euro je Kalendertag
Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Die BKK B. Braun Aesculap übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die vom Krankengeld zu zahlen sind.

Die Mitgliedschaft bei unserer BKK ist in dieser Zeit beitragsfrei.
Auszahlung des Krankengeldes
Das Krankengeld wird je Kalendertag ausgezahlt. Für einen ganzen Monat erfolgt die Zahlung für 30 Tage. Ausgezahlt wird das Krankengeld immer bis zum Ausstellungsdatum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also dem Datum, an dem Ihnen der behandelnde Arzt die Bescheinigung ausgestellt hat.

Bitte beachten Sie:
Sie haben eine Urlaubsreise während Ihrer Arbeitsunfähigkeit geplant? Bitte setzten Sie zwingend rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise mit uns in Verbindung. Anderenfalls ruht der Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der Reise.
Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Grundsätzlich besteht Ihr Anspruch auf Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit kann Krankengeld jedoch für längstens 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb von 3 Jahren gewährt werden.
Beratung während Ihrer Arbeitsunfähigkeit
Damit wir Sie im Falle einer längeren Krankheit unterstützen und beraten dürfen brauchen wir Ihr Einverständnis. Danach stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und Beraten Sie, welche individuellen Leistungen und unterstützende Angebote Sie in Anspruch nehmen können.
Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?
Sie waren länger krank und können noch keine volle Arbeitsleistung erbringen? Mit der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten Sie die Möglichkeit, nach längerer Krankheit langsam und schonend an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Übergang von der Krankheit hin zur vollen Berufstätigkeit soll so erleichtert werden. Während der Dauer der Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit.
Um eine Wiedereingliederung durchführen zu können, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, der Ihnen einen Wiedereingliederungsplan aufstellt. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Arbeitgeber mit dieser Maßnahme einverstanden ist. Sobald alle Beteiligten sich verständigt haben, kann die Maßnahme beginnen.
Ende des Krankengeldanspruchs – wie geht es weiter?
Sollten Sie länger als 78 Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sein, endet der Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 78 Wochen. Damit es nicht soweit kommt beraten wir Sie umfassend über Ihre weiteren Möglichkeiten, wie zum Beispiel zu Umschulungsmaßnahmen und der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente.
Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.








Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Kinderkrankengeld
Wird das eigene Kind krank, müssen berufstätige Eltern häufig einige Anstrengungen auf sich nehmen, um den Alltag zu regeln. Wir unterstützen Sie in dieser Situation mit einer ganz besonderen Leistung: dem Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
Sie pflegen Ihr krankes Kind und haben dadurch einen Verdienstausfall? Sie erhalten von uns je Kind für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr Krankengeld, und zwar für jeden Elternteil, wenn beide berufstätig sind. Für Alleinerziehende zahlen wir bis zu 20 Tage. Erkranken im Kalenderjahr mehrere Kinder, erhalten Sie für maximal 25 Tage (Alleinerziehende maximal 50 Tage) Kinderkrankengeld.
Voraussetzungen
Sie erhalten Krankengeld, wenn
- Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten gesetzlich krankenversicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
- eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
- Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
- Sie eine ärztliche Bescheinigung erhalten, dass Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes der Arbeit fernbleiben.
Bei schwersterkrankten Kindern mit begrenzter Lebenserwartung ist der Anspruch für einen Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt.
Ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit zahlen wir Ihnen Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Für die Dauer der Krankengeldzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn und solange der Arbeitgeber jedoch zur bezahlten Freistellung verpflichtet ist, besteht kein Krankengeldanspruch.
Kindergarten- oder Schulunfall
Bei einem Kindergarten- oder Schulunfall ist der Unfallversicherungsträger für die Leistungen zuständig. Ein berufstätiger Elternteil, der wegen Betreuung eines verletzten Kindes von seiner Arbeit fernbleibt, hat Anspruch auf ein "Kinderpflege-Verletztengeld" in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Krankenversicherung.
Der Kindergarten oder die Schule schließt wegen des Coronavirus, aber meine Familie ist gesund, habe ich Anspruch auf Krankengeld oder Kinderkrankengeld?
Erweiterung des Kinderkrankengeldes 2021 und 2022
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld auch auf das Jahr 2022 ausgedehnt. Jeder Elternteil erhält in den Jahren 2021 und 2022 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage).
Bis zum 23.09.2022 gilt dieser Anspruch auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Diese Anspruchsvoraussetzungen bleiben weiterhin bestehen:
- Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch nicht 12 Jahre alt
- Sie können Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind betreuen
Wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Fordern Sie einfach den Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des nicht erkrankten Kindes bei uns an.
Bitte beachten Sie: Ist Ihr Kind krank, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.








Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung –
ab dem 01.01.2023 für alle verpflichtend
Was ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Ihr behandelnder Arzt hat seit dem 01.01.2022 die Möglichkeit, Ihre Krankmeldung über eine technische Schnittstelle taggleich direkt an die BKK B. Braun Aesculap zu übermitteln. Dieses Verfahren ist ab dem 01.01.2023 verpflichtend. Sie müssen sich nicht mehr um den Versand der Krankmeldung kümmern.
Welche Daten übermittelt mein Arzt an die BKK?
Der Arzt übermittelt alle Daten, die er bisher auch auf der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für die Krankenkasse) mitgeteilt hat.
Wie erhält der Arbeitgeber die Informationen über meine Arbeitsunfähigkeit?
Ab dem 01.01.2023 entfällt die im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegte Vorlagepflicht Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber. Sie wird durch die auf Anfrage verpflichtende Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitszeiten durch die Krankenkassen ersetzt.
Sie sind weiterhin dazu verpflichtet Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Dann kann Ihr Arbeitgeber eine Abfrage zu Ihren Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der BKK starten.
Welche Daten werden von der BKK B. Braun Aesculap an den Arbeitgeber übermittelt?
In diesem Verfahren erhalten die Arbeitgeber folgende Daten:
- Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
- Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung
- Vorliegen eines Arbeitsunfalls, Arbeitsunfallfolgen oder Berufskrankheit
Der Arbeitgeber erhält darüber hinaus keine weiteren Informationen. Selbstverständlich werden keine Diagnosen von der BKK B. Braun Aesculap übermittelt.
Kann ich trotz der ärztlich festgestellten und übermittelten Arbeitsunfähigkeitszeiten meine Arbeit wieder früher aufnehmen?
Ja - hier gilt nach wie vor: Die vom Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Der Arbeitnehmer kann die Arbeit auch früher aufnehmen, sofern er sich wieder arbeitsfähig fühlt. Eine gesonderte Meldung im Datenaustauschverfahren ist nicht vorgesehen.
Wer kann Korrekturen der eAU-Bescheinigung vornehmen?
Die eAU-Bescheinigung kann nur von einem Arzt in elektronischer Form korrigiert oder storniert werden. Eine manuelle Veränderung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Was muss ich beachten, wenn ich weiterhin krank bin?
Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss wie gehabt immer lückenlos sein, das heißt, wenn eine AU-Bescheinigung zum Beispiel bis Freitag ausgestellt ist und Sie weiterhin krank sind, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag (hier gesetzlich geregelt der Montag) wieder zum Arzt gehen, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Gehen Sie erst später zum Arzt, kann es in bestimmten Fällen passieren, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.
Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.








Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

Manuela Wacker
Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
Verletztengeld
Sie sind aufgrund eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit krank? Sie haben eine Krankheit, die durch Ihre Tätigkeit ausgelöst wurde? Dann erhalten Sie Verletztengeld. Im Auftrag der Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften zahlen wir Ihnen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit das Verletztengeld aus.
Voraussetzungen für das Verletztengeld?
- Sie sind aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls arbeitsunfähig
- Ihr behandelnder Durchgangsarzt hat bei Ihnen festgestellt, dass Sie arbeitsunfähig sind und Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt oder Sie befinden sich aufgrund der Arbeits- oder Wegeunfalls in stationärer Krankenhausbehandlung.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall muss durch einen Durchgangsarzt ausgestellt werden. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Durchgangsarzt das Feld Arbeitsunfall ankreuzen. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung wird vom Arzt auf der Bescheinigung das Feld für den Auszahlschein angekreuzt. Die Bescheinigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum bei der BKK eingehen. Geht die Bescheinigung verspätet ein, kann der Anspruch auf Verletztengeld ruhen.
Sie sind über das Ender der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinaus krank? Dann lassen Sie sich den Fortbestand spätestens am folgenden Werktag, nach dem Ende Datum der Bescheinigung, ausstellen.
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Das Brutto-Verletztengeld beträgt 80 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts und darf grundsätzlich das tägliche Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.
Bei der Berechnung des Verletztengeldes sind jedoch auch Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die in den vergangenen 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden, einzubeziehen. In diesen Fällen kann das Verletztengeld sogar bis zu 100 % des täglichen Nettoarbeitsentgeltes.
Ihre Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Die Unfallversicherung übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die vom Verletztengeld zu zahlen sind.
Für die Dauer des Verletztengeldbezuges ist Ihre Mitgliedschaft bei der BKK B. Braun Aesculap Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.
Auszahlung des Verletztengeldes
Das Verletztengeld wird je Kalendertag ausgezahlt. Für einen ganzen Monat erfolgt die Zahlung für 30 Tage. Ausgezahlt wird das Verletztengeld immer bis zum Ausstellungsdatum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also dem Datum, an dem Ihnen der behandelnde Arzt die Bescheinigung ausgestellt hat.
Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.








Jessica Hils
Teamleiterin Versichertenservice, Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation
