Sie haben Anspruch auf vom Arzt verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie Impfstoffe. Die Kosten hierfür tragen wir, sofern diese unter die gesetzlichen Regelungen fallen.

Arznei- und Verbandsmittel

Ihr Arzt wählt aus den vielen verschiedenen Arznei- und Verbandsmitteln das Richtige für Sie aus.

Zuzahlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel (mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Unser besonderer Service

Sie haben Fragen zu einem Medikament, wie z. B. Wechselwirkungen, Zusammensetzung, Einnahme oder möchten Sie sich über notwendige Reiseimpfungen informieren? Antworten erhalten Sie telefonisch bei unserer BKK-Arzneimittelberatung.

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Simon Becker

Versichertenservice

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simon.becker@bkk-bba.de

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Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung per eGK oder App oder mit dem Papierausdruck.

Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement wird verbessert, und auch den Apotheken erleichtet das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag. Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.

Vereinfacht dargestellt läuft der Prozess so ab

Der Arzt erstellt die Verordnung in seiner Verordnungssoftware. Danach löst er die elektronische Unterschrift aus. Nach erfolgreicher Signatur wird das E-Rezept an den zentralen E-Rezept-Server übermittelt. Von dort ruft die Apotheke später die Rezeptdaten ab.

So wird das E-Rezept eingelöst

Zurzeit gibt es drei Wege, ein E-Rezept vor Ort in der Apotheke einzulösen:

  1. mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) - keine PIN oder NFC-Funktion notwendig
  2. per E-Rezept-App der gematik auf dem Smartphone oder
  3. mit einem ausgedruckten Rezeptcode, der in der Apotheke eingescannt wird.

Gut zu wissen: Für den Arzt oder die Ärztin spielt es beim Ausstellen keine Rolle, auf welchem Weg ein E-Rezept eingelöst wird. Denn das Rezept befindet sich weder auf der eGK noch in der App, sondern ist auf dem zentralen E-Rezept-Server der Telematikinfrastruktur gespeichert. Karte oder gematik-App sind jeweils nur der Schlüssel, mit dem die Apotheke Zugriff auf die Verordnung erhält. Allerdings können App-Nutzer die Verordnung auf ihrem Smartphone einsehen.

Erklärfilm: E-Rezepte einlösen mit der Gesundheitskarte

Video ansehen

Mit der E-Rezept-App der gematik zum Arzneimittel

Nutzen Patientinnen und Patienten die E-Rezept-App der gematik, erhalten sie den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung digital zugreifen kann, direkt auf ihr Smartphone. Enthält die Verordnung verschiedene Medikamente, werden automatisch separate Rezeptcodes erstellt. Wurden dagegen mehrere Packungen desselben Medikaments verordnet, wird nur ein Code erzeugt.

Die App bietet einige zusätzliche Services

Mit ihr können Versicherte das Arzneimittel vorab online in der Apotheke bestellen. Ist das Medikament lieferbar, ist es dann beim Gang in die Apotheke sicher vor Ort. Zudem ist es möglich, die E-Rezepte von Familienmitgliedern, etwa Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, in der App zu erhalten und einzulösen.

In der Online-Apotheke bestellen

Versicherte, die ihr E-Rezept in einer Internet-Apotheke einlösen möchten, finden auf deren Webseite eine Anleitung dazu. Sie benötigen dafür den Rezeptcode, den sie entweder in der E-Rezept-App der gematik finden oder auf Nachfrage als Ausdruck in der Praxis erhalten. In der Regel wird der Rezeptcode dann mithilfe der Apotheken-App gescannt. Auch das Hochladen eines Fotos oder einer PDF-Datei mit dem Rezeptcode kann möglich sein.

Was als E-Rezept verordnet werden darf und was nicht

Ärztinnen und Ärzte müssen spätestens ab 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, ein E-Rezept ausstellen. Für andere Verordnungen ist das optional bzw. noch nicht möglich.

Mehrfachverordnung: Entscheidung des Arztes

Vertragsärzte können chronisch Kranken für ihre Dauermedikation bis zu vier E-Rezepte gleichzeitig ausstellen, die die Patienten nacheinander einlösen können. Die Entscheidung, ob eine Mehrfachverordnung in Frage kommt oder nicht, treffen allein die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – im Einzelfall und unter Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Sie können am besten bewerten, ob zur Ausstellung von Folgerezepten ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist. Versicherte haben keinen Anspruch darauf.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Internetseiten der gematik und des Bundesgesundheitsministeriums:

Gematik

Bundesgesundheitsministerium

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Impfungen

Wir übernehmen die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen für Erwachsene ebenso für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Diese werden direkt über Ihre BKK B. Braun Aesculap Versicherungskarte mit uns abgerechnet.

Impfkalender

Der Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist Teil der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und gibt Ihnen einen Überblick über das empfohlene Impfalter sowie die Mindestabstände zwischen den einzelnen Impfungen. Den aktuellen Impfkalender finden Sie unten in der Linkliste.

Erwachsenen empfehlen wir, alle 10 Jahre die Impfung gegen Wundstarrkrampf und Diphtherie aufzufrischen. Allen schwangeren Frauen und über 60-Jährigen raten wir, sich gegen die Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung impfen zu lassen.

Unser BKK-Tipp

Bitte prüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit Ihres Impfschutzes sowie den Impfschutz Ihrer Kinder.

 

Nutzen Sie unser Bonusprogramm BKK CleverVorsorge

Sie haben Schutzimpfungen erhalten? Lassen Sie sich diese von Ihrem Arzt im Bonusheft bestätigen. Somit erhalten Sie für jede vollständig abgeschlossene Immunisierung einen Bonus als Direktauszahlung. Weitere Informationen zum Bonusprogramm lesen Sie hier.

Zusatzleistungen

Profitieren Sie neben den Standardimpfungen von unserem erweiterten Impfangebot:

Die BKK B. Braun Aesculap übernimmt die Kosten des Impfstoffes für ärztlich empfohlene Schutzimpfungen in voller Höhe. Die Kosten für die ärztliche Leistung werden bis zu einer Höhe von 10 Euro pro Verabreichung, höchstens jedoch den tatsächlichen Rechnungsbetrag erstattet. Kosten die darüber hinaus anfallen, sind von Ihnen selbst zu tragen.

So funktioniert die Kostenerstattung

Bitte reichen Sie uns für die Erstattung das privatärztliche Rezept und eine Quittung als Zahlungsnachweis ein. Sollten Ihnen zusätzliche Kosten für die ärztliche Leistung in Rechnung gestellt worden sein. So reichen Sie uns bitte auch diese mit einem Zahlungsnachweis ein.

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