Sie sind seit Kurzem selbstständig oder beginnen eine neue Selbstständigkeit? Wie geht Ihr Krankenversicherungsschutz weiter? Als Selbstständige können Sie Ihre bereits bei der BKK B. Braun Aesculap bestehende Versicherung freiwillig fortsetzen.
Beiträge für Selbstständige
Bei der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz. Er beträgt derzeit 15,75 % und zur Pflegeversicherung 3,4 % (bzw. 4,0 % für Kinderlose).
Beitragsberechnung
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dazu gehören neben dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zum Beispiel auch die Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen. Maßgebend ist immer der letzte Einkommenssteuerbescheid.
Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige
Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt für Selbstständige monatlich 1.178,33 Euro. Aus diesem Mindestentgelt berechnen sich folgende Beiträge:
Versicherungsart | Beitrag |
---|---|
Krankenversicherung | 185,59 Euro |
Pflegeversicherung | 40,06 Euro |
Pflegeversicherung (Kinderlose) | 47,13 Euro |
gesamt | 225,65 Euro |
gesamt (Kinderlose) | 232,72 Euro |
Höchstbeiträge (Kopie 1)
Höchstbeiträge bei monatlichen Einnahmen von 5.175,00 Euro und mehr:
Versicherungsart | Beitrag |
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Krankenversicherung | 815,06 Euro |
Pflegeversicherung | 175,96 Euro |
Pflegeversicherung (Kinderlose) | 207,00 Euro |
gesamt | 991,02 Euro |
gesamt (Kinderlose) | 1.022,06 Euro |
Krankengeldanspruch
Über die Möglichkeit, sich als Selbstständiger mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche versichern zu lassen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.