Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Genesung ermöglichen oder eine Behinderung ausgleichen bzw. verhindern. Bei Ihrer Genesung oder Ihrem Leben mit einer körperlichen Beeinträchtigung unterstützen wir Sie mit den nötigen Hilfsmitteln.

Hierzu zählen Produkte wie beispielsweise:
  • Bandagen
  • Hörgeräte 
  • Prothesen 
  • Rollstühle 
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)

Von der Verordnung zum Hilfsmittel

Sie können sich mit der ärztlichen Verordnung direkt an einen Hilfsmittellieferanten wenden.

Die gesetzliche Zuzahlung - sofern Sie nicht davon befreit sind - rechnet der Leistungserbringer mit Ihnen direkt ab.

Versorgung durch Vertragspartner

Die Lieferung von Hilfsmitteln erfolgt durch qualifizierte Vertragspartner. Dies gewährleistet eine hohe Produktqualität sowie fachlich erstklassige Beratung und Betreuung. Gerne können Sie selbst nach einen Vertragspartner in Ihrer Nähe suchen.

Besonderheiten bei Sehhilfen

Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beteiligen wir uns an Sehhilfen wie Brillen maximal in Höhe der Festbeträge. Voraussetzung ist, dass diese vom Augenarzt verordnet wurden.

Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wir uns an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen beteiligen. Bitte sprechen Sie uns an.

Zuzahlung

Alle Versicherten zahlen ab dem 18. Geburtstag für jedes Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Hilfsmittel.

Ausnahme:

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind wie z. B. Inkontinenzartikel, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % des Monatsbedarfs, maximal 10 Euro pro Monat.

 

Mehrkosten bei Hilfsmitteln – Sie entscheiden, ob sie mehr wollen

Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist für Sie, bis auf die gesetzliche Zuzahlung, grundsätzlich kostenfrei. Die Kostenübernahme für Hilfsmittel, wie beispielsweise für einen Rollstuhl oder ein Hörgerät, erfolgt in Höhe des vertraglich vereinbarten Preises in einer bedarfsgerechten Standardversion.

Wünschen Sie bei einem Hilfsmittel allerdings besondere Ausstattungsmerkmale, die nicht zwingend medizinisch notwendig sind, müssen Sie diese sogenannten Mehrkosten selbst tragen. Beispiele: Rollstuhl in einer besonderen Rahmenfarbe, besonders kleine Hörgeräte

Unser Vertragspartner ist dazu verpflichtet, Sie über anfallende Mehrkosten bereits vor der Versorgung ausführlich zu beraten. Das Ergebnis wird oft als Formular in einer sogenannten Mehrkostenerklärung mit Ihrer Unterschrift dokumentiert. Die entstandenen Mehrkosten können von der BKK B. Braun Aesculap nicht erstattet werden.

Aufgrund einer Schwangerschaft und Entbindung benötigte Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei. Dazu zählen auch Milchpumpen, die manchmal für ein Neugeborenes benötigt werden.

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Simon Becker

Versichertenservice

05661 9003-762

simon.becker@bkk-bba.de

Jacqueline Lehmann

Versichertenservice

05661 9003-763

jacqueline.lehmann@bkk-bba.de

Andreas Miekeley

Versichertenservice

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Sascha Milic

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Jasmin Schweitzer

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Sindy Trautner

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Jessica Hils

Bereichsleiterin Versichertenservice / Vertrieb / Veranstaltungsmanagement

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