Hilfsmittel sind Gegenstände, die eine Genesung ermöglichen oder eine Behinderung ausgleichen bzw. verhindern. Bei Ihrer Genesung oder Ihrem Leben mit einer körperlichen Beeinträchtigung unterstützen wir Sie mit den nötigen Hilfsmitteln.
Hierzu zählen Produkte wie beispielsweise:
- Bandagen
- Hörgeräte
- Prothesen
- Rollstühle
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
Von der Verordnung zum Hilfsmittel
Sie können sich mit der ärztlichen Verordnung direkt an einen Hilfsmittellieferanten wenden.
Die gesetzliche Zuzahlung - sofern Sie nicht davon befreit sind - rechnet der Leistungserbringer mit Ihnen direkt ab.
Versorgung durch Vertragspartner
Die Lieferung von Hilfsmitteln erfolgt durch qualifizierte Vertragspartner. Dies gewährleistet eine hohe Produktqualität sowie fachlich erstklassige Beratung und Betreuung. Gerne können Sie selbst nach einen Vertragspartner in Ihrer Nähe suchen.
Besonderheiten bei Sehhilfen
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beteiligen wir uns an Sehhilfen wie Brillen maximal in Höhe der Festbeträge. Voraussetzung ist, dass diese vom Augenarzt verordnet wurden.
Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wir uns an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen beteiligen. Bitte sprechen Sie uns an.
Zuzahlung
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Hilfsmittel.
Ausnahme:
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt die Zuzahlung 10 % pro Verbrauchseinheit (maximal 10 Euro pro Monat).
Aufgrund einer Schwangerschaft und Entbindung benötigte Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei. Dazu zählen auch Milchpumpen, die manchmal für ein Neugeborenes benötigt werden.