Eine Familie eine Krankenkasse – nutzen Sie Ihre Vorteile
Die Mitgliedschaft in der BKK B. Braun Aesculap ist noch immer etwas ganz Besonderes, denn wir haben uns ausschließlich auf die Betreuung von Mitarbeitern der B. Braun-Gruppe und deren Ehepartnern, familienversicherten Kindern sowie Kindern, die aus der Familienversicherung ausscheiden, spezialisiert. Bereits über 29.000 Versicherte schenken uns ihr Vertrauen.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (z.B. mit der Ausbildung) können Sie selbstverständlich bei uns versichert bleiben.
Jetzt Mitglied werden – so funktioniert´s:
Profitieren auch Sie von unserem exklusiven Service- und Leistungsangebot.
Einfach Aufnahmeantrag ausfüllen - ganz ohne Kündigung
Für Ihre Mitgliedschaft senden Sie uns bitte Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag zu. Gerne können Sie auch unseren Freiumschlag nutzen. Beides finden Sie unten im Downloadcenter.
Eine Kündigung Ihrer Vorgängerkrankenkasse ist nicht mehr notwendig.
Sie möchten Ihren Ehepartner oder Ihr Kind kostenfrei mitversichern? Lesen Sie mehr dazu unter Familienversicherung oder senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Familienversicherung mit.
Damit der Wechsel problemlos funktioniert, kümmern wir uns um die Information des Krankenkassenwechsels an Ihren Arbeitgeber und Ihre bisherige Krankenkasse.
Sofortiger Krankenkassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel
Bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann binnen 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn eine neue Krankenkasse gewählt werden. Dies gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder wenn sich der Versichertenstatus ändert: Zum Beispiel von Versicherungspflicht zu Versicherungsfreiheit, wenn das Arbeitsentgelt am Jahresende die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet.
Interesse an einer exclusiven BKK-Mitgliedschaft? Mehr Informationen
Wechsel des Arbeitgebers
Sie wechseln den Arbeitgeber? Gerne beraten wir Sie zu den Wechselmöglichkeiten.
Erstmalige Beschäftigung
Wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung (z. B. Ausbildung, beruflicher Wiedereinstieg) aufnehmen oder in den letzten 12 Monaten nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren (z. B. Sie waren als Angehöriger mitversichert), können Sie sich sofort mit Beginn der Beschäftigung bei uns versichern.
Einmal = immer BKK B. Braun Aesculap
Gleich ob Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, arbeitslos werden oder in Rente gehen, selbstverständlich können Sie bei uns - Ihrer BKK B. Braun Aesculap - versichert bleiben.
Mitglieder werben Mitglieder
Sie sind gerne bei uns versichert? Machen Sie mit bei der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ und empfehlen Sie uns weiter.
Zufriedene Kunden sind die beste Werbung!
Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen oder auch Familienangehörigen, wie z. B. Ehepartner oder Kinder zum Ausbildungsbeginn, über eine BKK-Neumitgliedschaft sowie die vielen Vorteile, die Sie als Mitglied bereits schätzen.
Mehr Informationen zu der Aktion "Mitglieder werben Mitglieder" finden Sie hier.