Ehrlich währt am längsten

Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Unterstützen Sie uns im Kampf gegen Betrug und Korruption.

Die Möglichkeiten, sich am Gesundheitssystem illegal zu bereichern sind vielseitig. Abrechnungen für nicht erbrachte Leistungen, Arzneimittelerwerb zur Weiterveräußerung, Schwarzhandel mit Versichertenkarten: In den letzten Jahren hat die Diskussion über Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen zugenommen. Dadurch entstehen Schäden in hohem Ausmaß für die Krankenversicherung.

Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen

In Ihrem Interesse und gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§§ 197a SGB V, 47a SGB XI), haben wir eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet.

Unsere Aufgabe ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Wir als BKK B. Braun Aesculap wollen, dass Leistungserbringer ordnungsgemäß entlohnt werden, denn die große Mehrheit handelt korrekt und ehrlich. Jedoch müssen diejenigen, die dies nicht tun, ausfindig gemacht werden.

Wie können Sie helfen?

Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich – zum Beispiel per Telefon oder über das Formular Korruptionsbekämpfung.

Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit.

Sie können Ihren Hinweis auch anonym abgeben. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass anonyme Hinweise oft viele Fragen offenlassen, deren Beantwortung für ein Weiterverfolgen des Hinweises und somit zur Aufklärung unerlässlich sind.

Werden Sie aktiv. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Hinweis:

Nicht jede fehlerhafte Abrechnung bedeutet gleich Betrug oder Korruption. Voraussetzung ist die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen. Ein bloßes Versehen ist also keine strafbare Handlung.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Thomas Berninger

Referent Ausbildung / Innenrevision / Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

05661 9003-723

thomas.berninger@bkk-bba.de