Sie werden anstelle eines stationären Klinikaufenthalts zu Hause behandelt und gepflegt oder dies ist zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig? Dann übernehmen wir für eine bestimmte Zeit die Kosten für geeignete Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen) zusätzlich zu den ärztlichen Behandlungskosten.

Voraussetzung

Die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege muss Ihnen Ihr Arzt bescheinigen und es darf keine andere Person in Ihrem Haushalt leben, die eine solche Pflege übernimmt.

Wo wird häusliche Krankenpflege erbracht?

Leistungen der häuslichen Krankenpflege können auch in Wohngemeinschaften und in neuen Wohnformen, in Kindergärten und Schulen, bei besonders hohem Pflegebedarf in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in bestimmten Ausnahmefällen auch in Heimen erbracht werden.

Zuzahlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für jede ärztliche Verordnung und 10% der Kosten der häuslichen Krankenpflege. Zuzahlungen sind auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Simon Becker

Versichertenservice

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Jacqueline Lehmann

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