Zuzahlungen - so will es der Gesetzgeber - müssen von allen Patienten ab dem 18. Lebensjahr für fast alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen 10 % der Kosten (jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro). Liegen die Kosten unter 5 Euro, sind die tatsächlichen Kosten selbst zu zahlen.

Ausnahme:

Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Kieferorthopädie, Fahrkosten und Zahnersatz.

Befreiung von Zuzahlungen

Sie können sich von Zuzahlungen befreien lassen - wenn die nachfolgend erläuterten Voraussetzungen erfüllt sind.

Belastungsgrenzen

Für die Zuzahlungen gilt eine jährliche Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens. Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die Bruttoeinnahmen des Familienverbundes zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge berücksichtigt.

Unser Tipp:

Bitte bewahren Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen auf. Wenn Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr diese Grenze überschreiten, erstatten wir Ihnen die zu viel gezahlten Beträge.

Chronisch kranke Versicherte

Für chronisch Kranke reduziert sich die Belastungsgrenze auf 1%. Als chronisch krank gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich. Sprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt. Er stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Nähere Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Befreiung im laufenden Jahr

Wer seine Belastungsgrenze von 2 % bzw. 1 % erreicht hat, kann bei uns einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen. Die Befreiung gilt dann für den Rest des Kalenderjahres. Auch der Befreiungsausweis, den Sie von uns erhalten, gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr. Die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt. Bitte sammeln Sie alle Quittungen über die geleisteten Eigenbeteiligungen.

Antragstellung - einfach und schnell

Sie möchten einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen? Bitte drucken Sie das gewünschte Formular aus dem Downloadcenter aus und senden uns dieses ausgefüllt zurück.

Unser besonderer Service

Allen Versicherten, die bereits eine Befreiung von Zuzahlungen in Anspruch genommen haben, bieten wir zum Jahreswechsel eine Befreiung für das Folgejahr an. Sie erhalten von uns automatisch einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung per Post, bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt zurück. Nachdem wir Ihren persönlichen Vorauszahlungsbetrag für das Folgejahr ermittelt haben, ziehen wir den Betrag per Lastschriftverfahren ein und senden Ihnen den neuen Befreiungsausweis zu.

Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Zuzahlungen.

Simon Becker

Versichertenservice

05661 9003-762

simon.becker@bkk-bba.de

Jacqueline Lehmann

Versichertenservice

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Andreas Miekeley

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Sascha Milic

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Sindy Trautner

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Manuela Wacker

Teamleiterin Kommunikation / Marketing, stellv. Bereichsleiterin Versichertenservice / Kommunikation

05661 9003-735

manuela.wacker@bkk-bba.de