Die BKK B. Braun Aesculap setzt sich immer für die Interessen ihrer Versicherten ein. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie einen Bescheid erhalten, mit dem sie nicht einverstanden sind. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Was ist ein Widerspruch?
Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen einen Bescheid der BKK B. Braun Aesculap. Damit teilen Sie uns mit, dass Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind und möchten, dass wir diese noch einmal prüfen.
Wofür kann ich Widerspruch einlegen?
Grundsätzlich können Sie gegen alle Bescheide der BKK B. Braun Aesculap Widerspruch einlegen, zum Beispiel bei:
- Ablehnung von Leistungen (Krankengeld, Reha, Hilfsmittel etc.)
- Beitragsbescheiden
- Kostenübernahmen für bestimmte Behandlungen
Welche Fristen gelten?
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. Die Frist beginnt, sobald Ihnen der Bescheid schriftlich zugestellt wurde.
Wie läuft ein Widerspruch ab?
Widerspruch einlegen
Sie können einem Bescheid auf unterschiedlichen Wegen widersprechen:
- per Post an die BKK B. Braun Aesculap, Grüne Straße 1, 34212 Melsungen
- per E-Mail an info@bkk-bba.de
- persönlich zur Niederschrift während unserer Öffnungszeiten in den BKK-Geschäftsstellen
Hinweis: Für Ihren Widerspruch benötigen wir ein von Ihnen unterschriebenes Schreiben, das Ihren Namen und Ihre Versicherungsnummer enthält. Bitte geben Sie darin auch an, auf welchen Bescheid Sie sich beziehen und gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen möchten.Um die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Widerspruchs zu gewährleisten, senden Sie diesen bitte direkt an Ihren BKK-Ansprechpartner, von dem Sie den ablehnenden Bescheid erhalten haben.
- Prüfung durch die Krankenkasse
Wir überprüfen den Bescheid noch einmal umfassend. Falls notwendig fordern wir weitere Unterlagen an oder beauftragen den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung.
- Ergebnis
Können wir unsere Entscheidung verändern, informieren wir Sie umgehend über die neue Sachlage. Bleibt es bei der getroffenen Entscheidung, wird Ihr Widerspruch dem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Sie erhalten dann einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. Als Rechtsmittel gegen diesen Widerspruchsbescheid haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Das können Sie selbst beim zuständigen Gericht veranlassen, bei den Sozialgerichten besteht kein Anwaltszwang.
Entstehen Kosten für mich?
Nein. Das Widerspruchsverfahren ist für Sie kostenfrei. Auch wenn externe Gutachten (z. B. vom Medizinischen Dienst) eingeholt werden, trägt die Krankenkasse die Kosten. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Diese Kosten werden Ihnen von der BKK B. Braun Aesculap nur dann erstattet, wenn Sie das Widerspruchsverfahren abschließend gewinnen.
Sie haben Fragen zum formellen Ablauf des Widerspruchsverfahrens? Ich berate Sie gerne.

Sie möchten keinen Widerspruch einlegen, sondern eine Beschwerde?
Ihre BKK B. Braun Aesculap hat immer ein offenes Ohr für Sie und nimmt Ihre Kritik sehr ernst. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.


