Aktuelle Impfempfehlungen der STIKO:
Wer sollte eine zweite Auffrischimpfung (2. Boosterimpfung) bekommen?
Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon längere Zeit zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Die STIKO empfiehlt daher für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe.
Die zweite Auffrischimpfung soll nach drei sogenannten „immunologischen Ereignissen“ verabreicht werden – beispielsweise drei Impfungen (1. und 2. Impfung zur Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung) oder Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) und eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion. Näheres hierzu können Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) nachlesen.
Für folgende Personengruppen wird von der STIKO eine zweite Auffrischimpfung empfohlen:
- Alle Menschen ab 60 Jahren
- Personen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz (Hinweis: Da die neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe erst ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen sind, sollen für 5-11-Jährige nur die bisherigen, für diese Altersgruppe zugelassenen monovalenten Impfstoffe zum Einsatz kommen)
- Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben oder Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt zu den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben.
Für all diese Personen gilt: Der zweite Booster soll mit einem Mindestabstand von sechs Monate nach der letzten Impfung beziehungsweise einer SARS-CoV-2-Infektion gegeben werden. Eine Übersicht über die STIKO-Empfehlungen zur Corona-Impfung finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Geschäftsstellen für Besucher geöffnet
News vom Donnerstag, 05.05.2022
In unseren Geschäftsstellen in Melsungen und Tuttlingen können je nach Infektionslage unterschiedliche Zutritts- und Öffnungsregelungen gelten. Über die aktuell bestehenden Regelungen informieren wir Sie per Aushang direkt an unseren Geschäftsstellen und hier.
Beim Besuch in unseren Geschäftsräumen beachten Sie bitte die erforderlichen Schutzmaßnahmen ...
- Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske wird empfohlen
- 1,5 Meter Sicherheitsabstand
- Händedesinfektion beim Betreten der Geschäftsräume
Sofern Sie Ihr Anliegen per Telefon, per Post oder per E-Mail klären können, bitten wir Sie, vorrangig diese Kommunikationskanäle zu nutzen.
Unsere Ansprechpartner können direkt per Telefon oder E-Mail während der Servicezeiten kontaktiert werden.
Möchten Sie nur etwas abgeben, können Sie uns Ihre Unterlagen gerne in einen unserer Briefkästen einwerfen. Diese werden täglich geleert.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und bleiben Sie GESUND.
Ihr BKK-Serviceteam
FAQ - häufig gestellte Fragen zur Sozialversicherung
Kostenübernahme für den Coronavirus-Test
Seit dem 01.02.2020 übernimmt die BKK B. Braun Aesculap die Testung auf das Coronavirus in einem weitem Umfang. Die Entscheidung der*s behandelten Arztes*in, ob ein Patient*in getestet werden soll oder nicht, ist die Voraussetzung hierfür. Der Test wird über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Krankengeld bei einer diagnostizierten Infektion
Bei einer diagnostizierten Infektion mit dem Coronavirus erfolgt eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) durch den behandelnden Arzt. Während der AU haben Sie als Beschäftigter Anspruch auf die gesetzliche Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bei einer diagnostizierten Infektion
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderkrankengeld), wenn Ihr Kind aufgrund von Krankheit zu Hause betreut werden muss. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier
Wird der Kindergarten oder die Schule wegen des Coronavirus vorsorglich oder aufgrund eines Verdachtsfalles geschlossen, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, da das Kind gesund ist.
Der Kindergarten oder die Schule schließt wegen des Coronavirus, aber meine Familie ist gesund, habe ich Anspruch auf Krankengeld oder Kinderkrankengeld?
Erweiterung des Kinderkrankengeldes 2021 und 2022
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld auch auf das Jahr 2022 ausgedehnt. Jeder Elternteil erhält in den Jahren 2021 und 2022 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage).
Bis zum 23.09.2022 gilt dieser Anspruch auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Diese Anspruchsvoraussetzungen bleiben weiterhin bestehen:
- Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch nicht 12 Jahre alt
- Sie können Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind betreuen
Wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Fordern Sie einfach den Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des nicht erkrankten Kindes bei uns an.
Bitte beachten Sie: Ist Ihr Kind krank, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Letzte Aktualisierung: 27.08.2020
Seit dem ersten Auftreten von Infektionen mit dem bis dahin unbekannte Coronavirus SARS-CoV-2 im Dezember 2019 in der Millionenstadt Wuhan der chinesischen Provinz Hubei hat sich das Virus weltweit ausgebreitet. Am 30. Januar 2020 hat die WHO die internationale Gesundheitsnotlage ausgerufen. Vor allem in China wurden umfangreiche Gebiete zu Sperrzonen erklärt, aber auch Südkorea, Japan, Singapur, der Iran oder Italien sind betroffen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Coronavirus, den Infektionsschutz, Reisen und zu weiteren Themen zusammengestellt.
Um sich und andere zu schützen, empfehlen wir Ihnen, besonders die Hygienetipps zu beachten und gehen Sie verantwortungsvoll mit sich und Ihrem Umfeld um.
Infektionsschutz - Die 10 wichtigstens Hygienetipps
Das Plakat mit den 10 Hygienetipps steht für Sie auch weiter unten als PDF zum Download bereit.

FAQ - häufig gestellte Fragen
Aufgrund der sich ständig aktualisierenden Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2, verweisen wir auf die Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Wo finde ich weitere Informationen?
Robert-Koch-Institut (RKI)
Weitere (Fach-)Informationen zum neuartigen Coronavirus sind auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts zu finden. Hier finden Sie auch eine Liste mit den aktuellen Risikogebieten.
Auswärtiges Amt
Aktuelle Einschätzung zur Sicherheit von Reisenden in betroffene Regionen gibt das Auswärtige Amt, dieses warnt vor Reisen in folgende Länder.
Weltgesundheitsorganisation
Darüber hinaus finden Sie aktuelle Einschätzungen der Lage auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die Informationen der BZgA richten sich gezielt an die Bevölkerung bzw. medizinische Laien und bietet aktuelle Informationen, Erklärvideos, Merkblättern zur Hygiene, auch in anderen Sprachen.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und einige Bundesländer haben Hotlines für Bürger geschaltet.
Hotlines zum Coronavirus
Ärztliche Bereitschaftsdienst
Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117
Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit: 030 346 465 100
Einheitliche Behördennummer: 115
Beratungstelefon Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Beratung in deutscher Sprache: 0800 011 77 22 * (Mo.-Fr. 8-22 Uhr, Sa. 8-18 Uhr)
Beratung in türkischer Sprache: 0800 011 77 23 * (Mo.-Sa. 8-18 Uhr)
Beratung in russischer Sprache: 0800 011 77 24 * (Mo.-Sa. 8-18 Uhr)
Beratung in arabischer Sprache: 0800 011 77 25 * (Di. 11-13 Uhr, Do. 17-19 Uhr)
*gebührenfrei aus allen Netzen
Medizinisches Servicetelefon der BKK B. Braun Aesculap: 0800 7150000 (täglich 7-22 Uhr)
Halten Sie bitte Ihre BKK-Versichertenkarte zur Angabe Ihrer Versichertennummer bereit. Bitte beachten Sie: Die Beratung ersetzt keinen Arztbesuch.